Landratswahl gültig

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Gültigkeit der Landratswahl im Kreis Viersen vom 13. September 2020 bestätigt.

Dr. Coenen

Wie erinnerlich, ging es um einen Werbeauftrag an ein Anzeigenblatt, das die Arbeit der Verwaltung in der vorherigen Legislaturperiode darstellte. Da der Landrat neben seinem politischen Amt Behördenchef ist und er mehrfach in dem veröffentlichten Beitrag positiv erwähnt wurde, sah das die 1. Instanz als problematisch an und erklärte die Wahl für ungültig, wegen unerlaubter Beeinflussung.

Landrat Dr. Andreas Coenen zu der Entscheidung des OVG: „Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und dass nun Rechtssicherheit einkehren kann – für den Kreis und für die Bürgerinnen und Bürger.“

Der Kreis Viersen hatte nach einem entsprechenden Votum des Kreistags ebenso wie Landrat Dr. Coenen beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. März 2022 eingelegt.

„Es war gut, dass auch der Kreistag im letzten Jahr einer Berufung zugestimmt hat und wir gemeinsam die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der höheren Instanz überprüfen lassen konnten“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

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3 Gedanken zu „Landratswahl gültig“

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