LKA warnt vor betrügerischen eMails

Rhein-Kreis Neuss. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) warnt vor betrügerischen eMails, mit denen Kriminelle im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern Geldzahlungen fordern oder sensible personenbezogene Daten erlangen wollen. Die Schreiben erwecken den Eindruck, es bestünden offene Steuerforderungen, ausstehende Offenlegungspflichten oder es drohen behördliche Maßnahmen wie eine Kontopfändung.

Die bbildung zeigt Geld in einem Blumenstrauss, wie man es schützt sagt das LKA
Ihr Geld im Visier von Kriminellen

Eine anlassbezogene Sonderauswertung des LKA NRW ergab für den Zeitraum 2025 bis Ende September 2026 mehr als 570 erfasste vollendete und versuchte Taten mit diesem Modus „Operandi“. Anzeigen von Betroffenen gingen in nahezu allen Kreis– oder Stadtpolizeibehörden Nordrhein-Westfalens ein.

Missbrauch von Logos

Die Täter missbrauchen die Bezeichnung und das Logo des Bundeszentralamtes für Steuern. Die betrügerischen E-Mails enthalten häufig PDF-Anhänge. Als Betreff erscheinen beispielsweise „Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023“ oder „Verspätungszuschlag für eine fehlende Steuererklärung“. Die geforderten Beträge liegen dabei häufig im dreistelligen Euro-Bereich.

Seit Ende August 2026 ist zudem eine Variante bekannt, bei der die Empfänger miteinem angeblich ergangenen Pfändungsbeschluss unter Druck gesetzt werden.

Weitere eMails fordern zur Eingabe der Steuer-Identifikationsnummer oder zur Bestätigung von Bankdaten auf – angeblich im Zusammenhang mit Steuererstattungen oder einer IBAN- beziehungsweise Kryptosteuerprüfung.

In einer weiteren Variante behaupten die Betrüger, nach einem vermeintlichen Lottogewinn in Höhe von € 765.000 müsse eine offene Steuerschuld beglichen werden. Die geforderten Beträge liegen hier im vierstelligen Bereich.

Wie sich schützen?

So schützen Sie sich vor der Betrugsmasche, sagt die Polizei:
*Zahlen Sie nicht ungeprüft. Lassen Sie sich durch angebliche Steuerforderungen, Pfändungsbeschlüsse oder drohende Konsequenzen nicht unter Druck setzen.
*Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge und klicken Sie nicht auf unbekannte Links. PDF-Dateien können auf betrügerische Internetseiten führen.
*Geben Sie keine sensiblen Daten preis. Übermitteln Sie weder Steuer-Identifikationsnummern noch Bank- oder Kryptodaten aufgrund einer  eMail.
*Prüfen Sie die Echtheit der Nachricht. Nutzen Sie dafür ausschließlich unabhängig recherchierte offizielle Kontaktdaten und Informationen des Bundeszentralamtes für Steuern.
*Erstatten Sie bei einem Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei.
*Haben Sie bereits Geld überwiesen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, versuchen Sie ihr Geld zurück zu bekommen.

Das Bundeszentralamt für Steuern warnt auf seiner Website ausdrücklich vor betrügerischen eMails und unberechtigten Zahlungsaufforderungen in seinem Namen. Weitere Informationen finden Sie hier

Wichtig: Eine professionell gestaltete eMail mit behördlichem Logo ist kein Beleg für Echtheit. Lassen Sie sich nie unter Zeitdruck setzen und prüfen Sie Zahlungsaufforderungen sorgfältig.