Maskenpflicht entfällt im Freien

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung erneuert. Ursprünglich sollte die bisherige bis zum 08.10.21 gelten. Die neue tritt am morgigen Freitag, dem 01.10.21, inkraft.Sie gilt vorläufig bis zum 29.10.21.

Das Wichtigste: Es entfällt die Maskenpflicht im Freien vollständig. 

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Voraussetzung vorweisen mussten (z.B. bei Besuch von Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest vorgelegt werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien entfällt die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn sichergestellt wird, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Mönchengladbach

In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr erforderlich. Vielmehr werden Einhaltung des Abstands oder Trennwände empfohlen. Es bleibt bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes. 

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist mit allen anderen verbindlichen Regelungen zur Infektionsverhinderung auf der Seite www.mags.nrwabrufbar

Weitere Möglichkeiten zur Information

– Für Gastronomen, Gewerbetreibende, Veranstalter oder Privatleute, die ein Fest, eine Veranstaltung oder ähnliches planen, steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per eMail: hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung.

– Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (02161) 25 54321 erreichbar.

– Die Corona-Hotline des Landes NRW ist mit der Rufnummer (0211) 9119 1001 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. eMail: corona@nrw.de

– Auf der Webseite https://notfallmg.de hat die Stadtverwaltung Informationen zum Thema Covid19 zusammengefasst

– Die Sonderseiten des Landesgesundheitsministeriums sind im Internet hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus.

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