Das städtische Schallschutzfensterprogram, dem zufolge es Zuschüsse gibt, wenn der Lärm draussen bleiben soll, läuft schon seit einigen Jahren. Trotzdem ist die dort zum Abruf bereite Summe in Höhe von 50.000 € bisher nur zu etwa 40 Prozent ausgeschöpft. Deshalb sind jetzt die Förderkriterien geändert worden. Bisher wurden nur Gebäude berücksichtigt, die bis zum Stichtag 01.04.74 eine Baugenehmigung vorweisen konnten. Ab sofort gibt es auch Zuschüsse für Gebäude, die bis zum 21.06.90 eine Baugenehmigung erhalten haben.
Weil die Handwerker- und Fensterpreise überproportional gestiegen sind, wird nun auch der maximale Fördersatz um 50,- € pro Quadratmeter angepasst.
Anfragen bzw. Anträge können eim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Verkehrsplanung per Mail (schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de) gestellt werden. Detailinfos zum Städtischen Schallschutzfensterprogramm sind hier abrufbar.