Mit Alkohol am Lenker verunglückt

Am Donnerstag, 26.05.22, dem als Vatertag bekannten katholischen Feiertag, wurden im Kreis Viersen vier Radfahrunfälle registriert, die wahrscheinlich zustande kamen, weil die Opfer mit einem erhöhten Alkoholpegel unterwegs waren.

In Willich-Anrath auf der Jakob-Krebs-Straße verletzte sich ein 41-jähriger Radfahrer schwer. Mit knapp 2,0 Promille fuhr der Fahrer gegen 19:25 Uhr in Richtung Anrath Innenstadt. Laut Zeugin fiel er auf Höhe einer Verkehrsinsel plötzlich zu Boden und schlug auf die Fahrbahn auf.

In Brüggen kam es gegen 23:00 Uhr ebenfalls zu einem Unfall, bei welchem sich ein 50jähriger Radler schwer verletzte. Unter Alkoholeinfluss – circa 1,6 Promille – fuhr er auf seinem Pedelec auf der Lüttelbrachter Straße in Brüggen-Born. Zeugen fanden den Mann am Fahrbahnrand und riefen daraufhin die Polizei und den Rettungswagen. Nach den ersten Ermittlungen kam er vermutlich aus Fahrtrichtung Nettetal-Kaldenkirchen, Auf einer Fahrbahnverengung kam er von der Fahrbahn ab und stürzte. Eine Fremdeinwirkung wird hierbei ausgeschlossen.

Auf der Schirick zwischen Viersen und Dülken verletzte sich gegen 20:45 Uhr ein 52jähriger Radfahrer nach einem Sturz leicht. Laut Zeugen fuhr er auf einem Gehweg rechts neben der Fahrbahn. Nachdem es auffiel, dass der Fahrer Schlangenlinien fuhr, stürzte der 52jähjrige alkoholisierte Mann mit seinem Rad. Nach Alkoholtestes stellte sich ein Pegel von 1,6 Promille heraus, was seine Ansprechbarkeit nicht beeinflusste und seine seine Verletzungen wurden ambulant versorgt.

Schließlich noch zu erwähnen ein Unfall auf der Hochstraße in Grefrath-Oedt, gegen 17:20 Uhr. Ein 23jähriger Radfahrer war mit dem Fahrrad auf dem Kirchplatz unterwegs und fuhr an der Einmündung der Tönisvorster Straße vorbei. Gleichzeitig fuhr ein 42-jähriger Mann mit seinem Pkw aus der mit einem Stoppschild beschilderten Einmündung. Beim Anrollen seines Wagens kam es dann zu einem Zusammenprall mit dem Fahrradfahrer, der auf der Motorhaube landete und sich verletzte. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Fahrradfahrer einen Alkoholpegel von circa 1,3 Promille hatte. Wäre er alkoholfrei unterwegs gewesen, wäre es ausschließlich um einen Unfall mit einem Vorfahrtverstoß durch den Autofahrer gegangen. Nun wird dem Radler Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen, auch wenn sein Alkoholspiegel unter der Grenze von 1,6 Promille liegt,

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