Mord im Casinogarten wird verhandelt

Die 1. große Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Matyu K. (17, wohnhaft in Viersen) zugelassen. Die Hauptverhandlung beginnt am 10.12.18, um 9.15 Uhr, Saal A 227.

Es sind insgesamt sieben Fortsetzungstermin bis Februar 2018 angesetzt. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Lothar Beckers. Die Verhandlung ist an allen Tagen nicht öffentlich, da der Angeklagte Jugendlicher zur Tatzeit war.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.06.18 die damals 15jährige Iuliana R. im Casinogarten in Viersen mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet zu haben.

Soweit bisher bekannt, waren der Angeklagte und die getötet Juliane R. bis wenige Tage vor der Tat ein Paar gewesen. Das Mädchen hat sich dann aber vom Angeklagten getrennt und sich von ihm abgewendet, was dieser nicht habe akzeptieren können. Er habe Juliane unter einem Vorwand in den Casinogarten gelockt, um dort ihr Handy nach Hinweisen auf einen neuen Partner zu durchsuchen. Als er diese gefunden zu haben glaubte, habe er die Geschädigte unvermittelt und in Tötungsabsicht mit einem etwa 25 cm langen Messer angegriffen. Die Geschädigte verstarb noch am Tatort an ihren Verletzungen. Bei der Tat sei die Geschädigte arg- und wehrlos gewesen. Zudem habe der Angeklagte die Tat begangen, weil er das Opfer als sein Eigentum betrachtet habe, das sich nicht von ihm abwenden dürfe. Damit seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe erfüllt, heißt es in der Anklage.

Der Angeklagte hat sich im Beisein einer Verteidigerin am 12.06.18 der Polizei gestellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen soll der Angeklagte die Tat gegenüber mehreren Bekannten am 10. und 11.06.18 per WhatsApp angekündigt haben, die das aber offensichtlich nicht als ernsthaft geplant angesehen haben.

Der Angeklagte wird von Rechtsanwältin Marie-Helen Lingnau aus Mönchengladbach und Rechtsanwalt Helmuth Jenrich aus Viersen verteidigt. Die Eltern von Juliane treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Sie werden vertreten von Rechtsanwalt Steffen Hahn aus Viersen begleitet.

Wie bereits gesagt, ist die Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nicht öffentlich.

Das Aktenzeichen: LG Mönchengladbach, 32 KLs-720 Js 219/18-20/18.

Zur Vorberichterstattung geht es hier.

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