Nachts am Platz der Republik nicht sicher?

In der Nacht ist eine allein unterwegs seiende Frau am Platz der Republik nicht sicher. Das erlebte eine 19jährige, die dort nach ihren Angaben von Männern zu sexuellen Handlungen gezwungen wurde.

Die Polizei nahm am Sonntagmorgen, 22. August, zwei Männer fest, die beschuldigt werden, in den frühen Morgenstunden die 19jährige angegangen zu haben zu haben.  Wie die der Polizei erzählte, war sie zusammen mit ein paar Freundinnen unterwegs und sie tranken Alkohol. Nachdem ihre Freundinnen gegangen waren, fiel der Frau auf, dass ihr Handy nicht mehr da war. Sie begann danach zu suchen. Irgendwann zwischen 2 und 3 Uhr sprachen zwei fremde Männer die junge Frau an und behaupteten, zu wissen wo das Handy sei. So lockten sie sie an eine schlechter einzusehende Stelle, hielten sie fest und zwangen zu sexuellen Handlungen. Die wehrte und befreite sich und lief über die Lürriper Straße davon. Am Bismarckplatz wartete sie auf einen Bus, um nach Hause zu fahren, als ihr die Täter erneut begegneten. Sie hielten sie fest und forderten sie erneut gewaltsam, ihnen zu Willen zu sein. Es gelang der Frau auch hier, sich zu befreien und einen Taxifahrer auf sich aufmerksam zu machen. Dieser brachte sie zur Wache der Bundespolizei am Mönchengladbacher Hauptbahnhof. 

Bundespolizeibeamte stellten zwei stark alkoholisierten Männer kurz darauf und nahmen sie vorläufig fest. Bei ihnen handelt es sich um einen 31jährigen und einen 41jährigen Mann. Beide sind polizeilich hinlänglich bekannt, unter anderem wegen Gewaltdelikten. Die Beamten brachten die beiden Tatverdächtigen zum Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Mönchengladbach. Die Kriminalpolizei sicherte eine Vielzahl Spuren.

Wie die Polizei Mönchengladbach am heutigen Montag mitteilt, hat sie bereits gestern, am 22. August, die beiden Männer wieder entlassen, die sie als Tatverdächtige wegen eines Sexualdelikts am Platz der Republik vorläufig festgenommen hatte.  Die Verdachtslage stellte sich nach weiterführenden Ermittlungen und Vernehmungen als unzureichend für eine Fortdauer von freiheitsentziehenden Maßnahmen dar. Die beiden sind damit allerdings noch nicht „aus dem Schneider“, wie man so schön sagt,  Die Ermittlungen zu den Tatvorwürfen gegen sie dauern weiterhin an. 

Aber es hat sich als richtig erwiesen die Überschrift dieses Beitrags mit einem Fragezeichen zu versehen.

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