Neue Allgemeinverfügung

Nach einem Anstieg der Infiziertenzahlen in Mönchengladbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz am späten Nachmittag des heutigen Donnerstag (15.10.20) auf den Wert von 36,7 gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen es auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Ab einem Schwellenwert von 35 werden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen ergriffen. Die Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund eine neue Allgemeinverfügung mit zusätzlichen einschränkenden Maßnahmen erlassen, die ab sofort in Kraft treten.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Private Feiern außerhalb privater Räume mit 25 bis 50 Personen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Auflage gilt sowohl für den Veranstalter sei es eine Firma oder privat, in dessen Räumlichkeiten die Feier stattfindet. Bei Anmeldung wird eine entsprechende Bestätigung erteilt.

Bei Veranstaltungen aller Art ist eine namentliche Sitzplatzdokumentation vorzunehmen.

Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht mehr zugelassen

Bei Sportveranstaltungen im Freien ist die Zuschauerzahl auf 300 begrenzt (das Spiel der Borussia gegen Wolfsburg findet also vor leeren Rängen statt).

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind untersagt.

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