Ab Freitag, dem 20. August, greift eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW Das Land stellt das Regelwerk, auf das alle Einwohner von NRW zu achten haben, hier dar: https://www.land.nrw/corona. Es ist absichtlich simpel gehalten, damit es jeder verstehen kann, der einen Internetanschluss nutzt.
Aktuell sind 462 Personen in Mönchengladbach mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnete am Mittwoch (18. August) 30 neue positive Nachweise.
Die Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner belaufen sich laut Robert Koch Institut auf 85,0
In der ab 20.08.21 wirksamen Coronaschutzverordnung gibt es keine Maßnahmenstufen mehr, sondern es ist festgehalten, dass ab einer Inzidenz von 35 die sogenannten 3G-Regeln gelten: Geimpften und Genesenen stehen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote offen, aber Maskenpflicht gilt in Innenräumen und weiteren als infektionskritisch bezeichneten Orten.
Wer weder geimpft noch genesen ist, muss bei Teilnahme an Veranstaltungen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test (beides höchstens 48 Stunden alt) vorlegen. Dies gilt für Veranstaltungen in Innenräumen, Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Beherbergungen sowie Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen.
Bei Veranstaltungen in Clubs, Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen und privaten Feiern mit Tanz muss verpflichtend ein negativer PCR-Schnelltest vorgelegt werden.