Private Feiern nur nach Anmeldung?

Weil das Land NRW eine Verschärfung der Coronaschutzverordnung für private Feiern angekündigt haben soll, melden sich Einwohner beim Ordnungsamt und haben Fragen zu ihren geplanten Veranstaltungen.

Medienberichten zufolge, sollen ab 01.10.20 private Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen mit mehr als 50 Personen zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden, falls das in angemieteten Räumen, Gaststätten oder Versammlungsstätten zum Beispiel für Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern geschieht. Außerdem müsse eine Verantwortlicher benannt und eine Gästeliste eingereicht werden.

Dem Ordnungsamt liegt bisher ein entsprechender Verordnungstext nicht vor und kann deshalb auch keine verbindliche Aussage zur geplanten Neuregelung machen. Für nach dem Stichtag geplante Privatfeiern können schon jetzt an die eMail-Adresse hotline32@moenchengladbach.de gemeldet werden. Die Mitarbeiter setzen sich dann bei Bedarf in Verbindung. Auch wer Fragen zu einer größeren geplanten Feier oder Veranstaltung hat, sollte das Ordnungsamt mit dieser eMail-Adresse kontaktieren.

Derweil ist Covid-19 in Gladbach weiter unauffällig: Aktuell sind 26 (Vortag: 30) Personen mit dem Corona-Virus infiziert identifiziert.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach meldet am heutigen Freitag, 25.09.20 (Stand: 8 Uhr), zwei neue positive Nachweise. Seit März wurde das Virus bei 1058 Personen (Vortag: 1056) aus Mönchengladbach nachgewiesen. Davon sind 981 Personen (Vortag 975) wieder gesund.

Aktuell befinden sich 394 Personen (Vortag: 431) in Quarantäne, davon drei im Krankenhaus. 

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