Prostitution in Ferienwohnungen

Kreis Viersen. Die Kreisverwaltung und die Kreispolizeibehörde sind einer Unregelmäßigkeit auf die Spur gekommen. Er dreht sich um das Angebot von Ferienwohnungen. Dort macht sich nach deren Beobachtungen gelegentlich illegale Prostitution breit.

In einem Rundschreiben wird empfohlen, dass diejenigen, die Ferienwohnung vermieten, ihrer Kundschaft die Schlüssel zur Wohnung persönlich übergeben und sich dafür interessieren, was während der Mietdauer mit der gemieteten Sache passiert. Skepsis sei angebracht, wenn vermehrt Besucher empfangen werden und wenn das Mietgeschäft ohne Rechnung angeboten wird.

Polizei und Kreis Viersen warnen vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen. In den vergangenen Wochen seien mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt wurden im Kreis Viersen. Aber diese neue Art der Prostitution werde zunehmend zu einem bundesweiten Problem.

Es wird gesagt, Frauen aus dem asiatischen und osteuropäischen Raum mieten Wohnungen selbst oder über Dritte an und gehen dann ihrem Gewerbe nach. Der Kreis Viersen nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Eine Zweckentfremdung der Wohnung kann nicht nur zu erheblichen Störungen führen, sondern ist oft auch mit strafbaren Handlungen verbunden. Das brauche aber nicht hingenommen werden,. Es gibt Möglichkeiten, um sich vor „Pop-Up-Prostitution“ zu schützen. Empfohlen wird z.B. – wie eingangs erwähnt –  eine persönliche Schlüsselübergabe, um sicherzustellen, dass die Wohnung auch wirklich von der Person oder Familie bezogen wird, die die Anmietung vorgenommen haben. Skepsis sei auch angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Einnahmen für kurze Mietzeiten angeboten werden, Barzahlungen ohne Rechnung verlangt wird oder gesagt wird, regelmäßig würden Gäste in der Wohnung empfangen.

Bei Verdachtsmomenten, etwa wenn über den gesamten Tag hinweg eine auffällige Zahl männlicher Besucher die Wohnung aufsucht, bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung. Wer Eigentümer der Wohnung ist, sollte in solchen Fällen nicht selbst eingreifen, sondern sich an das Ordnungsamt des Kreises Viersen wenden und den Vorfall mithilfe des Online-Formulars „Hinweis Pop-Up-Prostitution“ melden sowie alternativ die örtliche Polizei verständigen. Weitere Informationen sowie das Meldeformular gibt es hier.

Das Beitragsfoto ist ein Symbolbild