Public Viewing möglich

Die Fußball-EM verbunden mit sinkenden Infektionszahlen in Stadt und Land ermöglicht es der Gastronomie in Mönchengladbach ein Atemholen. Aber ganz unkompliziert ist das nicht. 

Die Staatskanzlei in Düsseldorf hat verkündet. Public Viewing sei nach geltender Rechtslage auch bis 24 Uhr möglich.

Grundsätzlich dürfen in in der Außengastronomie Fußballspiele der Fußball EM live übertragen werden. In Mönchengladbach ist in der Außengastronomie ein negativer Test erforderlich, wenn mehr als 200 Zuschauer anwesend sind, in der Innengastronomie ist unabhängig von der Zuschauerzahl ein Test erforderlich oder eine Bescheinigung geimpft und genesen.

Da für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, kann in der Innen- und Außengastronomie bei Veranstaltungen mit höchstens 1.000 Zuschauern wahlweise für alle Zuschauer entweder auf das Testerfordernis oder auf die Einhaltung der Mindestabstände verzichtet werden. Dies bedeutet, dass bei Einhaltung der Abstände zwischen den Sitzplätzen kein Testnachweis erforderlich ist. Alternativ kann der Wirt entscheiden, dass er mehr Sitzplätze für die Dauer der Übertragung ermöglicht und dafür nur Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen einlässt.

Allen ist ein fester Sitz- oder Stehplatz zuzuweisen. Die Abstandsregeln, Maskenpflicht bei Verlassen des Sitzplatzes und die Kontaktbeschränkungen werden eingehalten.

Gastronomiebetriebe und Veranstalter, die Fragen zum Thema haben, können sich per eMail an das Ordnungsamt wenden, dafür gibt es die Adresse: hotline32@moenchengladbach.de 

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