Radfahrer unbelehrbar

Beamte des Verkehrsdienstes hielten auf der Aachener Straße einen 39jährigen Mönchengladbacher an, der auf einem sogenannten Fixie – Fahrrad unterwegs war. Diese Art von Rad ist so eingerichtet, dass alles fehlt, was ein Fahrrad grundsätzlich verkehrssicher macht. So findet man an diesen Fahrrädern weder Licht oder Rückstrahler oder eine Klingel. Vor allem aber werden an diesen Fahrrädern die Bremsen demontiert, so dass ein rechtzeitiges Anhalten bei Gefahrensituation unmöglich ist.

Diese Fahrräder sind reine Sportgeräte und nicht für den öffentlichen Verkehrsraum geeignet und auch nicht zugelassen.

Aufgrund des Zustandes des Fahrrades wurde gegen den Radfahrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, in dem er mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,- und auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen muss, falls er einen Führerschein hat. Dem Radfahrer wurde zudem die Weiterfahrt eindringlich untersagt.

Am Mittwoch wurde derselbe Radfahrer erneut mit diesem Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum angehalten. Das Fahrrad befand sich in einem unveränderten Zustand. Dieses Mal fuhr der 39jährige zudem noch auf einem Radweg in falscher Richtung, ein verbotenes und gefährliches Unterfangen.

Da der Mann nun als unbelehrbar anzusehen ist, ist von einem vorsätzlichem Handeln auszugehen, und ihn erwartet nunmehr ein Bußgeld in doppelter Höhe, und ein weiterer Punkt in Flensburg wird fällig.

 

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