Revierentwicklung für die Stadt ein dickes Brett

Etwas unmütig zeigt sich die Stadt Mönchengladbach bei der Betrachtung dessen, was bei dem in Düsseldorf beschlossenen „Reviervertrag“ für die Kommune herausgekommen ist. Die Stadtverwaltung hatte bekanntlich  Ende letzten Jahres mit einer Stellungnahme zur IV. Leitentscheidung Forderungen aufgestellt, die jetzt nur teilweise berücksichtigt worden sind. „Die jetzt vorgelegte Leitentscheidung zum Braunkohlenausstieg macht leider deutlich, dass städtische Interessen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens kaum beachtet wurden …  „, so Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität.

Ehemaliges Autobahnkreuz Holz, Kreuzung Autobahn A44 und A46. Grubenrand Braunkohletagebau Garzweiler I. [Copyright by Ulrich Zillmann

Unbeachtet blieb z.B. dass der Tagebauabstand zwischen Abbaugebiet und dem Mönchengladbacher Stadtteil Wanlo geregelt wird: Zwar wird eine Vergrößerung auf mindestens 400 m beziehungsweise 500 m in Aussicht gestellt, aber das betrifft nur die Erkelenzer Tagebauanlieger. „Wanlo wurde nicht aufgeführt“, kritisiert Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt. Auch die geforderte Verkürzung der Befülldauer des Garzweiler Restsees wurde abgelehnt. Es bleibt bei 40 Jahren ab Tagebauende. In der Praxis heißt das, dass erste im kommenden Jahrhundert die Rekultivierung in Gang kommen kann. Und wenn man dabei berücksichtigt, was das nur wenige Jahre zählende vorzeitige Ende des Braunkohleabbaus den Steuerzahler kostet, könnten einem die Haare zu Berge stehen. 

Das von der Stadt geforderte wasserwirtschaftliche Gesamtkonzept für das Rheinische Revier ist nicht Bestandteil der Leitentscheidung. Die Forderung nach einer Betrachtung der von etwaigen bergbaulichen Veränderungen betroffenen Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen und ein finanzieller Ausgleich der davon betroffenen Kommunen fehlt ebenfalls. Nicht aufgenommen wurde eine weitere Zentralforderung nach Absicherung der Folge- und Ewigkeitskosten über ein insolvenzsicheres Treuhandmodell und der Appell nach einer Strukturförderung über das Jahr 2038 hinaus.

Es gäbe allerdings auch einige positive Aspekte, sagt die Verwaltung: Die Landesregierung nimmt bei der Umsetzung der Leitentscheidung neben den Kommunen und Tagebauverbünden auch den Bergbautreibenden in die Pflicht. Die Tagebauumfeldverbünde selbst werden als ständige Gäste im Braunkohleausschuss vertreten sein. Gestärkt werden auch die Ansätze der städtischen Entwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt, da eine flächensparende und ressourcenschonende Standortentwicklung sowie die Errichtung eines Radverkehrsnetzes im Rheinischen Revier positiv bewertet werden.. Die Anregungen der Stadt und des Zweckverbandes Landfolge für eine landschaftsplanerische Entwicklung zwischen See und Siedlungen bei Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele wurde aufgegriffen.

Insgesamt erkennt die Stadt an, dass die aktuelle Leitentscheidung für die Stadt weitere Verbesserungen im Hinblick auf den Tagebau Garzweiler II mit sich bringt. Als „Trostpflaster“ wird die Berücksichtigung einzelner für den Strukturwandel bedeutender Projekte gedeutet. Die größten konkreten Verbesserungen in der Leitentscheidung betreffen die Tagebaue Hambach & Inden. Für den Tagebau Garzweiler ergeben sich nur geringe Verbesserungen und Garzweiler wird zugunsten von Hambach & Inden zusätzlich belastet.

Die Stadt wird das harte Brett , das vor ihr liegt, weiter bohren: „Laut Landesregierung werden viele Forderungen an den Braunkohlenausschuss oder an die Regionalräte verwiesen. Für uns heißt das, unsere Forderungen und unseren Standpunkt in den nachfolgenden Verfahren weiter vehement zu vertreten“, so Stadtdirektor Dr. Gregor Bonin.

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