Rheindahlen wächst

Im Stadtteil Rheindahlen kann ein Misch- und Gewerbegebiet südlich der Broicher Straße wie geplant entstehen. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan Nr. 799/W beschlossen. Auf dem Areal der ehemaligen Baumwoll- und Zellspinnerei „W. Dilthey & Co.“  sind Gewerbeflachen für mittelständische Handwerks- und Produktionsbetriebe. Angrenzend an die Broicher Straße sieht der Bebauungsplan ein Mischgebiet aus Wohnen, Büronutzung und weiteren Dienstleistungen vor. Auch eine Kindertagesstätte ist im Plan enthalten. Städtebaulich ergibt sich so ein passender Übergang zum Siedlungsbereich nördlich der Broicher Straße.  Zeitgleich mit dem Bebauungsplan stimmte der Rat der erforderlichen Anpassung des Flächennutzungsplans zu. Sobald die Bezirksregierung Düsseldorf grünes Licht für diese Änderung gibt, ist der B-Plan rechtswirksam. 

Die Grundstücke im Plangebiet finden sich überwiegend im Besitz eines privaten Investors. Die ehemaligen Fabrikhallen und Nebengebäude entlang der Broicher Straße hat dieser abreißen lassen. Lediglich das ehemalige Direktorenhaus und ein kleineres Hallengebäude bleiben erhalten. Eine Erschließungsstraße wurde hergestellt.  

Mit dem Bebauungsplan wird die Ansiedlung von Tankstellen, Bordellen, sowie verkehrsträchtigen Speditionen und Logistikbetrieben ausgeschlossen. Auch Einzelhandel ist nicht vorgesehen, um Rheindahlen-Mitte als Nahversorgungszentrum keine Konkurrenz zu machen. 

Das ehemalige Dilthey-Gelände bildet den nördlichen Teil des vorgesehenen Gewerbegebiets, das sich im Bereich zwischen Broicher Straße, B57 und Bahntrasse erstrecken soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 799/W wurde nun Baurecht für diesen nördlichen Teilbereich geschaffen, der neben dem Dilthey-Areal einige wenige landwirtschaftliche Flächen vorsieht. Die südliche Hälfte des zukünftigen Gewerbegebiets umfasst weitere landwirtschaftlich genutzte Bereiche und eine bestehende Gewerbefläche an den Bahngleisen. Für den südlichen Bereich ist ein eigener Bebauungsplan mit der Nr. 808/W vorgesehen.  

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