Sandra ist schon verurteilt

Der Fall erregte Aufsehen, weit über das regionale Umfeld hinaus. Am 04.05.20, einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag, stirbt in einer Viersener Kinderklinik ein Mädchen mit Namen Greta, die am 21.04.20 dort eingeliefert wurde mit Atemstillstand. Wenige Tage vor ihrem Tod informierte die Klinik die Polizei, weil ihr der Fall dann doch verdächtig vorkam.

Zwei Wochen nach Gretas Tod wird die aus Geldern stammende Erzieherin Sandra M. (geb. April 1995) aus der Kita „Am Steinkreis“ festgenommen, wo Greta tagsüber lebte. Seitdem ist Sandra in Untersuchungshaft. Sie war am 21. April zur betreffenden Zeit mit dem Kind allein gewesen.

Jetzt ergeben Ermittlungen, dass in anderen Kitas (in Krefeld, Kempen und St. Tönis), in denen die Beschuldigte arbeitete, bevor sie im „Am Steinkreis“ angestellt wurde, Kinder wegen Atemnot oder Atemstillstand behandelt werden mussten. Ein damals zweijähriger Junge aus Kempen kam mit so etwas sogar viermal ins Krankenhaus.

Als das die Öffentlichkeit erfuhr, war Sandra verurteilt, auch weil weiteres Belastendes herausgefunden wurde. Keins der beobachteten Medien fand noch ein gutes Haar an ihr.

Von 2014 bis 2018 wird Sandra M. als Erzieherin am Berufskolleg in Kempen ausgebildet. Von Mitte 2017 bis 2018 absolviert sie ihr Anerkennungsjahr in einer Einrichtung in Krefeld (nachdem sie ein im August 2016 begonnenes Anerkennungsjahr in einer Einrichtung in Straelen abgebrochen hatte). Zwar wird dort geurteilt, sie sei für diesen Beruf ungeeignet; es fehle ihr an Empathie den Kindern gegenüber. (Der Deutsche Kita-Verband kritisierte in diesem Zusammenhang, dass solche Mängel bei einer Erzieherin in einem Arbeitszeugnis nicht einmal ansatzweise erwähnt werden dürfen.) Aber wegen ihrer Leistungen in der Theorie wird sie zur Prüfung zugelassen und besteht sie. Sie arbeitet dann zuerst in Kempen, später in St. Tönis und ab dem 01.01.20 in Viersen. Auch an diesen beiden Arbeitsplätzen ist man mit ihrer Leistung nicht zufrieden; aber sie gerät nicht in Verdacht, Kinder misshandelt zu haben. In der Kita „Am Steinkreis“ kündigt sie selbst das Arbeitsverhältnis; der Tag, an dem Greta mit Atemstillstand ins Krankenhaus kommt, ist ihr vorletzter Arbeitstag.

Während des Mittagsschlafs von Greta hat Sandra alle Viertelstunde die Atmung des Kindes zu kontrollieren. Um 14:45 Uhr alarmiert sie ihre Kolleginnen, dass das Mädchen nicht mehr atme. Der Notarzt kann Greta zwar noch reanimieren, aber das Kind stirbt dann – wie erwähnt – im Krankenhaus (wo es die ganze Zeit maschinell beatmet werden musste). Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Sandra M. bei Greta (und den anderen Kindern) mit Gewalt auf den Brustkorb gedrückt, so dass die Kinder davon Atemprobleme bekamen.

Dann hat man noch herausgefunden, dass Sandra M. einmal Raubüberfall auf sich selbst vorgetäuscht und sich zum „Beweis“ leichte Schnittverletzungen im Gesicht zugefügte; ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren gegen sie wurde eingestellt. Man riet ihr damals aber, sich in psychologische Behandlung zu begeben.

Am 22.09.20 schließt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mönchengladbach das Ermittlungsverfahren ab und erhebt Anklage gegen Sandra M. wegen Mordes und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (in neun Fällen). Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob ein öffentliches Hauptverfahren stattfinden wird. Dieses würde vom Schwurgericht unter dem Vorsitz von Lothar Beckers geführt werden. Die Beschuldigte würde von dem Anwalt Ingo Herbort verteidigt; als Nebenkläger würden am Prozess die Angehörigen von Greta (vertreten von der Anwältin Marie Lingnau) und zwei weiteren Kindern (vertreten von dem Anwalt Jörg Straeten und der Anwältin Christiane Wintraeken) teilnehmen. Der erste Verhandlungstermin könnte der 19.11.20 sein.
Sandra M. hat sich zu den Beschuldigungen bisher weder bei den damaligen polizeilichen Vernehmungen noch sonst geäußert.

Rhenanus


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