Schädliche Schlangenlinien

In der Nacht zu Samstag (17.04.21) fiel Einsatzkräften der Polizeiwache Kempen gegen 01:10 Uhr auf dem Nordring ein Mann auf, der auf einem eScooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Zudem fiel die etwa 15 km/h schnelle Fahrt durch Schlangenlinien auf. Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Fahrer offensichtlich alkoholisiert war. Ein Vortest ergab einen Promillewert von etwa 1,5. Zudem konnte der 25jährige Fahrer keine Versicherung für sein Gefährt vorweisen, die aber verpflichtend ist. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Verdachts deines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 Strafgesetzbuch vor. Den Führerschein des Mannes stellten die Einsatzkräfte sicher. Dieser Vorfall nimmt die Polizei zum Anlass, ein paar grundsätzliche Worte zu sagen:Für die Fahrt mit einem solchen Fahrzeug benötigt man zwar keinen Führerschein, seinen Führerschein kann man aber loswerden, wenn man z.B. betrunken auf dem Elektrofahrzeug unterwegs ist. Denn für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem eScooter gelten dieselben Promilleregeln wie für einen Autofahrer. Das gilt auch für die 0,0-Promillegrenze für Führerscheinneulinge in der Probezeit!

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