Schwerste Kindesmisshandlung

Eine junge Frau erscheint in einem Gladbacher Krankenhaus mit einem fünf Wochen alten Säugling, der mehrere Knochenbrüche und innere Verletzungen aufweist und in akuter Lebensgefahr schwebt. Das geschah am Sonntag, dem 04.01.21. Zu dieser Tatsache wurde am Montag, 04.01.21, die Polizei Mönchengladbach. gegen 15.50 Uhr, vom Jugendamt informiert, weshalb Polizei und Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die Ermittlungen aufnahmen und eine Mordkommission bildeten. Am heutigen (07.01.21) Donnerstag wurde der 23jährige Vater des Kindes einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.  

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die genannten Verletzungen des fünf Wochen alten Kindes Folgen schwerer, stumpfer Gewalt sind. Weiterhin liegen Anzeichen für ein Schütteltrauma vor. Die Fakten sprechen dafür, dass dem Kind die Verletzungen über einen längeren Zeitraum zugefügt wurden. Ebenfalls am Montag wurde die Schwester des Säuglings, ein 17 Monate alte Mädchen ärztlich untersucht, das zusammen mit den Eltern und dem Säugling in einem Haushalt lebte. Das Mädchen hatte mehrere Hämatome und ist in der Entwicklung zurück geblieben.

Die Ermittler untersuchten die Wohnung akribisch als möglichen Tatort. Es ergaben sich keine objektiven Hinweise auf ein Tatgeschehen. Ebenso vernahmen sie noch am selben Tag die Eltern. Beide ließen sich ein, machten aber keinerlei Angaben zu etwaigen Tathandlungen. 

Intensive Ermittlungen erhärteten final am Mittwoch, 06. 01.21, einen dringenden Tatverdacht gegen den Vater. Die Ermittler nahmen ihn am späten Abend fest und führten ihn heute wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung – weieingangs erwähnt – einem Haftrichter vor

Der Säugling befindet sich nach wie vor in Lebensgefahr und wird weiterhin entsprechend intensivmedizinisch behandelt, seine Schwester ist in der Obhut des Jugendamts, das sich auch schon um den Säugling kümmerte.

Die Ermittlungen sind wohl noch am Anfang. Bei der Mutter beziehen sie sich derzeit auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung, jeweils durch Unterlassen. Polizei und Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sehen sich zum jetzigen Zeitpunkt außerstande weitere Angaben zum Sachverhalt machen.

Am heutigen Montag (11.01.2020) teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit,
dass sich der Säugling nach wie vor in einem kritischen Gesundheitszustand
befindet, derzeit aber keine akute Lebensgefahr mehr besteht. Er wird weiter
intensivmedizinisch behandelt.

Weitere Angaben werden derzeit nicht gemacht. 
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