„Sehr großes Laster“

Etwa 8,15 Tonnen zuckrige Snacks und süße Trinkpäckchen hatte ein völlig überladener Lastwagen an Bord, den Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach am Dienstag, 7. Februar, um kurz vor 9 Uhrm auf der Rathenaustraße kontrollierten. Wie groß die Menge ist, die geladen war, haben Statistiker untersucht. Die sagen, in Deutschland gibt es ungefähr einen Pro-Kopf-Konsum von 33,4 kg Süßigkeiten pro Kopf und Jahr. Legt man das zugrunde, könnten mehr als 543 „Naschkatzen“ in Deutschland ihre Lust auf Süßes mit dieser Ladung ein Jahr lang stillen. 

Der Lastwagen war den Polizisten während ihrer Streifenfahrt aufgefallen, da seine Reifen sichtlich plattgedrückt über den Asphalt fuhren und die Scheinwerfer weit nach oben leuchteten. Außerdem hatte der 55jährige Fahrer den Fünftonner durch eine für Laster gesperrte Zone gesteuert.  Die Beamten des Verkehrsdienstes stoppten die Fahrt des Lasters sofort. Die geeichte Waage zeigte ein Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 13,15 Tonnen an – zulässig wären 7,5 Tonnen gewesen. Das heißt, er überschritt das Gesamtgewicht um satte 5,65 Tonnen oder 75,3 Prozent. Kein Wunder: Die Ladefläche war bis unter das Dach mit Trinkpäckchen, Gummibärchen, Schokoladen, Chips und weiteren Leckereien gefüllt. 

Bei der Verkehrskontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der Fahrer keinen Berufskraftfahrernachweis vorweisen konnte und nie eine solche Ausbildung absolvierte. Ihn erwarten nun Ordnungswidrigkeitsanzeigen und ein Bußgeld von mehreren hundert Euro.  Gegen den Halter des Lasters und Inhaber des Unternehmens, eröffneten die Polizisten zudem ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und wegen Überladung. Auch er muss mit einer empfindlichen Geldstraße rechnen.  Schließlich gibt es für Fünftonner nicht umsonst ein vorgeschriebenes Höchstgewicht von 7,5 Tonnen. Ein derart überladener Lastwagen ist im Straßenverkehr sehr gefährlich. Die Achse ist nicht mehr lenkfähig und der Bremsweg verlängert sich enorm, sagt die Polizei.  Bleibt die Frage: Was passiert jetzt mit den Süßigkeiten? Die Beamten des Verkehrsdienstes ordneten an, dass die Firma die Waren umlädt. Sie durfte die Süßwaren mit zwei anderen Lastwagen-Fuhren abtransportieren.

Arabeske: Ein Fabrikant von Pâtisserie in der Stadt bewirbt auf Firmenwagen seine Süßigkeiten mit dem Hinweis, es handle sich um „kleine Laster“.
Quelle: Polizeipräsidium

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