Sieben Jahre für Überfall auf Leihhaus

Mit saftigen Strafen endete ein Prozess vor der 1. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mönchengladbach gegen vier junge Männer wegen des Überfalls auf das Leihhaus Bodenhagen in Mönchengladbach. Angeklagt waren Tufan S. (Jahrgang 1995), Branko N. (Jahrgang 1993), Marcel R. (Jahrgang 1988) und Fitim N. (Jahrgang 1993). Das Motiv für ihr Handeln war wohl Geldnot. Am frühen Morgen des 25. November 2015 hatten Marcel, Tufan und Fitim Stellung an der Rückseite des Gebäudes bezogen, während Branko und ein weiterer, noch flüchtiger Mittäter im Auto warteten. Als Angestellte des Leihhauses die Hintertür öffneten, wurden sie von den dort stehenden maskierten Angeklagten mit einer Gaspistole bedroht und ins Innere des Geschäfts gebracht. Dort wurden sie mit Klebeband gefesselt und gezwungen, sich auf den Boden zu legen. Später durften sie sich auf Stühle setzen. Nach dem Öffnen der Tresore verschwanden die Täter mit erbeutetem Bargeld und Pfandgegenständen von hohem Wert.
Der Prozess war von großem öffentlichen Interesse begleitet: der Zuschauerraum war an den drei Verhandlungstagen mehr oder weniger voll.
Die Angeklagten gaben die Tat zu. Branko N. und Marcel R. waren vorbestraft und hatten Drogenprobleme, die anderen beiden nicht. Tufan hatte sich verschuldet, weil er einen Kredit auf ein Auto aufgenommen hatte. Einer der Mittäter hatte ihm von einem geplanten Coup erzählt, zu welchem er seine Gaspistole mitbringen solle. Mit dieser Waffe bedrohte Marcel R. die Angestellten. Das erbeutete Bargeld wurde aufgeteilt, wobei die Beträge von € 4 000,- bis € 11 000,- reichten.
Auch drei weibliche Angestellte von Bodenhagen, die bedroht und gefesselt worden waren, wurden vernommen. Während die erste sich seelisch inzwischen weitgehend von den Folgen des Überfalls erholt zeigte, musste die zweite sich bis Ende Juli in eine Therapie begeben, die sie fortsetzen will. Allmählich habe sich dadurch ihr seelisches Befinden wieder gebessert. Sie erzählte, sie habe immer noch Angst davor, Türen aufzumachen. Ihren Arbeitsplatz hat sie gewechselt; sie arbeitet jetzt in Neuss.
Es war für sie wichtig, die Gesichter der Täter zu sehen. Das Gespräch mit Tufan im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs habe ihr sehr geholfen, mit dem Trauma fertig zu werden.
Der Täter-Opfer-Ausgleich, der in der Strafprozessordnung geregelt ist und auch in einem Paragrafen des Strafgesetzbuches, kann nur mit der Einwilligung beider Parteien angewendet werden. Dabei werden zwischen Täter und Opfer intensive Gespräche geführt, in denen das Geschehen aus der jeweiligen Perspektive geschildert und dadurch emotional aufgearbeitet wird. Bei einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich kann das Gericht die Strafe mildern oder bei leichteren Delikten, zu denen der Überfall aber nicht gehörte, von Strafe absehen.
Die dritte Angestellte hatte den Angeklagten vier der insgesamt fünf Tresore öffnen müssen. (Der fünfte blieb verschlossen, weil angeblich der Schlüssel nicht auffindbar war.) Es sollte so auch verhindert werden, daß die Inhaberin oder der Goldschmied am Tatort erscheinen würden, bevor die Täter weg waren.
Auch die Inhaberin des Leihhauses wurde vernommen. Nach ihren Angaben wurden Gegenstände geraubt, die 186 Personen gehörten, die für diese oft mehr als nur einen materiellen Wert hatten. Sie habe den Kunden das Geld auszahlen müssen, bevor die Versicherung den Schaden ersetzte. Ferner seien mindestens  € 46 000,-  Bargeld geraubt worden.
Das Gericht verurteilte Tufan S., der als erster ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe. Fitim N. wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, Marcel R. zu fünfeinhalb Jahren und Branko N. zu sieben Jahren, der wohl der „Chef im Ring“ gewesen sei. Den durch die Tat entstandenen Schaden bezifferte das Gericht auf € 111 000,-.
Nach dem noch flüchtigen Mittäter wird weiter gefahndet.

Rhenanus

 

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