Spaziergang oder Versammlung?

„Die Versammlungsfreiheit ist ein für eine Demokratie elementares Grundrecht und wird deshalb durch die Polizei besonders geschützt“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen (des Kreises Viersen) aus gegebenen Anlass. Es ist kürzlich im Kreis – wie hier berichtet – zu zahlreichen Versammlungen unter freiem Himmel gekommen, angemeldete und andere.

Landrat Dr. Coenen

Besonders die als „Spaziergänge“ bezeichneten Ansammlungen sind problematisch. Zwar gibt es so etwas, aber dann dürfen die Menschen, die daran teilnehmen, weder einheitlich gekleidet sein, noch Kerzen, Banner, Schilder oder ähnliches tragen. Selbst dann, wenn mehrere Pärchen schweigend durch Innenstädte gehen und Kerzen in den Händen halten, gelten sie als Versammlung. Werden Versammlungen oder Aufzüge nicht angemeldet, drohen Versammlungsleitern Strafanzeigen.

Möchten Sie eine Versammlung anmelden oder sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren?, fragt die Kreispolizei und sagt: Alle Infos, die direkten Ansprechpartner rund ums Versammlungsrecht und das Anmeldeformular für Versammlungen erhalten Sie hier 

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