Für städtische Veranstaltungen gilt ab Donnerstag, 11. November 2021: Wer teilnehmen will, hat entweder nachzuweisen, genesen zu sein oder vollständig geimpft im Sinne der Corona-Regeln. Ein negativer Test reicht nicht aus. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Auf diese Regelungen haben sich der Landrat, die Bürgermeisterin und Bürgermeister im Kreis Viersen verständigt.
Neben dem Nachweis über Genesung oder Impfung erfordert der Besucher von städtischen Veranstaltungen einen amtlichen Ausweis, der mit den anderen Dokumenten korrepondiert. Wer Eintrittskarten für städtische Kulturveranstaltungen gekauft hat und den Termin wegen dieser Regeln nicht wahrnehmen kann, dem wird erlaubt, die Karten zurückgeben.