Stichwunde beigebracht und Polizei gerufen?

Eine 18jährige Frau wird verdächtigt, einer zwei Jahre jüngeren, eine Stichverletzung beigegebracht zu haben. Es geschah, am Dienstagabend, 2. Juli, an der Mülgaustraße in Odenkirchen.

Gegen 20.20 Uhr wurden Polizei und Rettungskräfte dorthin gerufen von einer Frau, von der sich später herausstellte, dass sie 18jährig ist. Sie meldete, dass ein Mädchen mit einer blutenden Wunde Hilfe benötigte.Diees wurde dann von Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht, wo stationäre Behandlung angeordnet wurde, ohne dass Lebensgefahr bestand.

Polizeibeamte sicherten am Einsatzort Spuren und befragten anwesende Zeugen sowie Personen aus dem Umfeld der Verletzten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass die Frau, die zuvor Polizei und Rettungskräfte herbeigerufen hatte, selbst der jüngeren bei einem Streit mit einem spitzen Gegenstand verletzte. 

Ermittler vernahmen die Tatverdächtige am Morgen des Mittwochs (3. Juli). Nach Abschluss der Maßnahmen entließen sie sie wieder, da keine Haftgründe gegen sie bestanden. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft stufen die Ermittler das Delikt als gefährliche Körperverletzung ein. Die Ermittlungen dauern an.

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