Üble Nachrede ist strafbar

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt manchmal selbst hinein. So geschehen gestern Nachmittag, am 12. März.  Die Polizei beschlagnahmte das Mobiltelefon eines 23jährigen Mönchengladbachers weil er  – so de Polizeibericht – wiederholt durch Beiträge in sozialen Netzwerken aufgefallen ist, welche Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzten.

Unter anderem habe er das Foto eines Mannes veröffentlicht und diesen einer Straftat beschuldigt und dazu aufgerufen, ihm den Namen, die Adresse und den Arbeitsplatz des Mannes mitzuteilen.

Die Polizei Mönchengladbach begann  daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der üblen Nachrede und erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss, den sie vollstreckte.

Der Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich anderer Personen, insbesondere die Veröffentlichung von Bildern oder Informationen, kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb ruft Dde Polizei rdazu auf, bei Beobachtungen, die verdächtig erscheinen, stets direkt die Polizei einzuschalten und nicht eigenmächtig zu handeln, was offenbar hier geschehen ist.

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