Nach einem Unfall in Willich, bei dem ein Radelnder auf einem Zebrastreifen angefahren und verletzt wurde, gibt die Polizei einen rechtlichen Hinweis. Es geschah am Mittwoch, dem 16.12.21, um 14:00 Uhr auf dem Fußgängerüberweg auf der Hülsdonkstraße in Willich. Ein Willicher Autofahrer (84) und ein 26jähriger Radfahrer aus Essen stießen hier zusammen. Der Radfahrer wurde auf die Motorhaube des Pkw geladen und stürzte anschließend auf die Fahrbahn.
Die Polizei sagt ohne weiteren Ermittlungen vorgreifen zu wollen: Als Unfallursache kommt möglicherweise ein Fehlverhalten beider Beteiligten in Betracht. Ein Pkw-Fahrer muss man im Bereich von Fußgängerüberwegen eine besondere Vorsicht walten lassen. Als Radfahrer muss man absteigen und sein Gefährt über den Fußgängerüberweg schieben. Denn laut § 26 der Straßenverkehrsordnung gilt der Vorrang nur für zu Fuß gehende sowie Krankenfahr- oder Rollstühlen. Glücklicherweise wurde der 26jährige Radfahrer nur leicht verletzt. Das Verkehrskommissariat ermittelt.