Union Move abgeblasen

Die für Samstag, 16. Juli, in Mönchengladbach geplante Veranstaltung „Union Move“, für den der Anmelder reklamierte, es sei eine Versammlung, findet nicht statt. Nach Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münsters wäre das keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes NRW gewesen. 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach bereits mit Beschluss vom Donnerstag, 14. Juli, bestätigt. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute verworfen.  

Hintergrund: Im April hatte der Anmelder bei der Versammlungsbehörde, der Polizeibehörde Mönchengladbach, eine Musik-Parade mit 15 fahrenden Musiktrucks, so genannter „Floats“, mit anschließender Kundgebung als Versammlung im Stadtgebiet angemeldet. Laut Anzeige erwarte mehr als 60.000 Besucher. Als Thema wurde „Union Move – Music is visible!“ (sichtbar) benannt und die Sache öffentlich als Musik-Großevent und elektronisches Megaereignis angekündigt. 

Nach einem Gespräch mit dem Anmelder kam die Versammlungsbehörde Mönchengladbach nach Prüfung der vorhandenen Informationen und in Würdigung der Angaben zu dem Ergebnis, dass es sich bei der angezeigten Veranstaltung nicht um eine öffentliche Versammlung handelt. Dazu ging beim VG Düsseldorf am Dienstag, 28. Juni, eine Klage des Anmelders gegen den Feststellungsbescheid ein. In dem weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschied das VG Düsseldorf am Donnerstag, 14. Juli, zu Gunsten der Versammlungsbehörde.  Dagegen wurden Rechtsmittel eingelegt, die zu einer Befassung des OVG Münster führten. Dieses bestätigte heute am Freitag, 15. Juli, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Ausschlaggebend für die Verneinung war die Tatsache, dass im Gegensatz zu der Anmeldung, Musik im Vorderrgrund gestanden hätte und nicht das Postulat eines Anliegens. 

Hier geht es zum Urteil des OVG und die Begründung. 

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