Verdacht des schweren Missbrauchs – Kein Haftbefehl


Am Montag erstattete eine Familie beim Kriminalkommissariat 1 der Polizei Viersen Strafanzeige gegen einen 72jährigen Mann aus Duisburg auf Veranlassung der 13jährigen Tochter der Familie. Sie gab an, seit mindestens einem Jahr von dem Senior sexuell missbraucht worden zu sein. 

Die Opferfamilie und der Senior kennen sich von einem Campingplatz in Niederkrüchten, wo sie regelmäßig in ihren Wohnwagen ihre Freizeit verbringen. Alle Beteiligten sind nicht im Kreis Viersen wohnhaft. Die Aussagen der Opferfamilie begründeten einen dringenden Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs durch den Senior an dem Mädchen. Aufgrund dessen beantragte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Durchsuchungsbeschlüsse für die Parzelle und die Wohnung des Verdächtigen.

Da bekannt geworden war, dass sich bei dem 72jährigen, bislang unbescholtenen Mann, derzeit für mehrere Tage ein achtjähriges Mädchen als Feriengast aufhalten solle, wurden die Kriminalbeamtinnen und Beamten in den Nachmittagsstunden des 15.04.19 bei der sofort vollzogenen Durchsuchung auf dem Campingplatz von Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes begleitet. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte den Beschuldigten sowie ein achtjähriges Mädchen an. Das Kind wurde zunächst in die Obhut des Jugendamtes gegeben und in den Abendstunden von den Eltern abgeholt. 

Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Er wird im Laufe des Dienstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann äußert sich derzeit nicht zum Tatvorwurf. 

Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler auf dem Campingplatz wie auch in der Wohnung Computer, Mobiltelefone, Kameras sowie Speichermedien, die nun ausgewertet werden müssen. 

Am späten Nachmittag des 16.94.19 ist der beschuldigte Senior aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden, wie Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Polizei Viersen mitteilen. Das geschah, weil nach derzeitigem Ermittlungsstand die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vorliegen und es keine Haftgründe gibt.

Die Ermittlungen werden allerdings fortgesetzt.

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