Die Stadtverwaltung Mönchengladbach stellt Gefährdungsstufe 1 fest und verfügt „Maskenpflicht“ in den Innenstädten von Mönchengladbach und Rheydt. In einer Allgemeinverfügung, die am Montag, dem 19.10.20 inkraft tritt, ist heute (17.10.20) offiziell die Gefährdungsstufe 1 im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgestellt. Diese tritt ein, wenn die 7-Tage-Inzidenz, wie derzeit in Mönchengladbach, den Wert von 35 erreicht oder übersteigt und das Infektionsgeschehen nicht auf einzelne Einrichtungen zurückzuführen und einzugrenzen ist. Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ist ab Montag in den Innenstädten Pflicht, innen und außen.

In der Allgemeinverfügung hat die Stadt Mönchengladbach die Bereiche festgelegt, in denen ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Außenbereich vorgeschrieben ist.
Die Sache ist bußgeldbewehrt, deshalb ist äußerste Vorsicht geboten. Es ist anzunehmen, dass viele Leute von jetzt an diese Bereiche meiden.
Die Pressestelle hat die beiden Karten zur Verfügung gestellt, die den Bereich umreißen, der nicht mehr ohne Mund-Nasenbedeckung betreten werden darf.
Das alles wird erst wieder aufgehoben, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 35 unterschreitet.