Vorsicht bei abgepackten Lebensmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht. Es hat sich herausgestellt, dass  STEC-Bakterien in Rinderhackfleisch, in Salaten aus Fertigpackungen sowie in Fertigteigen und  Backmischungen enthalten sind. 6,7 % der Proben von Hackfleisch enthielten STEC-Bakterien, 21,5 %  Listerien (/Listeria monocytogenes/). Empfindliche, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten  Hackfleisch daher nur ausreichend durcherhitzt verzehren.

Abgepackte Salate sind häufig mit Krankheitskeimen belastet.  Für das amtliche Zoonosen-Monitoring wurden mehr als 400 Proben von Feldsalat,  Rucola und Pflücksalat in Fertigpackungen untersucht. In fast jeder zweiten  Probe (46,7 %) wurden sogenannte präsumtive /Bacillus cereus/ nachgewiesen,  welche bei hohen Keimzahlen zu Erbrechen und Durchfall führen können. In  geringerem Umfang wurden ebenfalls STEC-Bakterien (Shiga-Toxin-bildende /E.  coli/) und Listerien (/Listeria monocytogenes/) gefunden. Da Salate roh verzehrt  und die Keime damit nicht durch Erhitzen abgetötet werden, sollten empfindliche  Menschen vorsichtshalber auf den Verzehr von Salat aus Fertigpackungen  verzichten.

Gemüsechips und geschwärzten Oliven sind häufig mit Acrylamid belastet, bei dem eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung nicht  ausgeschlossen werden. Es entsteht beim Backen, Braten und Frittieren von  Lebensmitteln. Bei amtlichen Untersuchungen wiesen Gemüsechips und geschwärzte  Oliven höhere Mengen an Acrylamid auf.

Eine weitre Unregelmäßigkeit hat sich bei Sushi ergeben. Feilgebotenes enthält neben Reis und Gemüse häufig auch Fisch oder Meeresfrüchte. Neben  den „Klassikern“ wie Lachs oder Thunfisch werden auch teurere Arten angeboten.  Lebensmittelfälscher tauschen diese jedoch unerlaubt gegen preiswerte Arten aus. Bei amtlichen Untersuchungen von Fisch  und Meeresfrüchten wurden bei 8,1 % aller Proben eine andere als die angegebene  Tierart nachgewiesen.

Zur Erinnerung: Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmen  verantwortlich. Die Behörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung im Rahmen der  amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die dabei gewonnenen Daten werden an das  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt.  Das BVL wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen  Berichten zur Lebensmittelsicherheit.

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