Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht. Es hat sich herausgestellt, dass STEC-Bakterien in Rinderhackfleisch, in Salaten aus Fertigpackungen sowie in Fertigteigen und Backmischungen enthalten sind. 6,7 % der Proben von Hackfleisch enthielten STEC-Bakterien, 21,5 % Listerien (/Listeria monocytogenes/). Empfindliche, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten Hackfleisch daher nur ausreichend durcherhitzt verzehren.
Abgepackte Salate sind häufig mit Krankheitskeimen belastet. Für das amtliche Zoonosen-Monitoring wurden mehr als 400 Proben von Feldsalat, Rucola und Pflücksalat in Fertigpackungen untersucht. In fast jeder zweiten Probe (46,7 %) wurden sogenannte präsumtive /Bacillus cereus/ nachgewiesen, welche bei hohen Keimzahlen zu Erbrechen und Durchfall führen können. In geringerem Umfang wurden ebenfalls STEC-Bakterien (Shiga-Toxin-bildende /E. coli/) und Listerien (/Listeria monocytogenes/) gefunden. Da Salate roh verzehrt und die Keime damit nicht durch Erhitzen abgetötet werden, sollten empfindliche Menschen vorsichtshalber auf den Verzehr von Salat aus Fertigpackungen verzichten.
Gemüsechips und geschwärzten Oliven sind häufig mit Acrylamid belastet, bei dem eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Es entsteht beim Backen, Braten und Frittieren von Lebensmitteln. Bei amtlichen Untersuchungen wiesen Gemüsechips und geschwärzte Oliven höhere Mengen an Acrylamid auf.
Eine weitre Unregelmäßigkeit hat sich bei Sushi ergeben. Feilgebotenes enthält neben Reis und Gemüse häufig auch Fisch oder Meeresfrüchte. Neben den „Klassikern“ wie Lachs oder Thunfisch werden auch teurere Arten angeboten. Lebensmittelfälscher tauschen diese jedoch unerlaubt gegen preiswerte Arten aus. Bei amtlichen Untersuchungen von Fisch und Meeresfrüchten wurden bei 8,1 % aller Proben eine andere als die angegebene Tierart nachgewiesen.
Zur Erinnerung: Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmen verantwortlich. Die Behörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die dabei gewonnenen Daten werden an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen Berichten zur Lebensmittelsicherheit.