eScooter sind ein fester Bestandteil des Stadtbilds geworden. Die schnellen Flitzer erfreuen sich großer Beliebtheit, ermöglichen sie doch ein flottes Vorwärtskommen in der hügeligen Stadt Mönchengladbach. Doch sind sie sind auch ein Ärgernis, wenn sie einfach mitten auf dem Gehweg abgestellt werden, und sie sind eine Gefahr für Leute, die nicht mehr oder nur eingeschränkt sehen können. Dem hat sich der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) angenommen und eine Klage gegen die Stadt Münster angestrengt, der nun mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster rechtskräftig geworden. Dadurch steht fest, die Stadt hat spätestens im März für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. (Az.: 8 L 785/21).
Bisher können eRoller an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden („Free-Floating-Modell“), was zu einer Unfallgefahr insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen führt. Tatsächlich kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen.
Der Weg zu mehr Sicherheit führt über sogenannte Sondernutzungserlaubnisse, denn im Beschluss wurde festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt.
PS: Das ist natürlich erst einmal eine Momentaufnahme aus einer anderen Stadt, aber das grundsätzliche Problem stellt sich natürlich so auch in Gladbach und den meisten anderen Städten in NRW. Und das Wichtigste: es ist ein Weg aufgeführt, der Abhilfe schafft. Der beste wäre natürlich, mehr Rücksicht zu nehmen, dann wären Regulierungen erst gar nicht nötig.