Vorsicht! Falsche Dachdecker

Die Polizei in Viersen berichtet von zwei Fällen, bei denen offensichtlich falsche Dachdecker den Tornado für kriminellen Machenschaften ausnutzten. Am Donnerstag (17.05.18), gegen 13.10 Uhr, schellten zwei Männer am Haus einer 86jährigen Frau auf der Wiesenstraße. Sie gaben vor, nach dem Sturm am Hausdach etwas reparieren zu müssen. Die Seniorin ließ die angeblichen Dachdecker ins Haus. Einer begab sich ins Obergeschoss, während der Begleiter die Hausbewohnerin im Erdgeschoss in ein Gespräch verwickelte und ihr ein Reparaturangebot in Höhe von mehreren tausend Euro unterbreitete. Als die Seniorin entgegnete, dass sie keine Geschäfte ohne Beisein ihrer Kinder abwickele und zudem kein Geld im Haus habe, verschwanden die Männer fluchtartig. Bis jetzt konnte die Frau keinen Diebstahl feststellen. Einer der Männer war etwa 180 cm groß und 30 – 40 Jahre alt. Er trug ein helles T Shirt und eine braune Cordhose. Sein Begleiter war etwa 175 cm groß und gleichaltrig. Er trug ein blaues gestreiftes Hemd. 

Am gleichen Tag zwischen 12 Uhr und 15 Uhr kamen zwei Männer in das Haus eines hochbetagten Ehepaars Am Lützenberg. Sie klingelten an der Haustür, gaben sich als Dachdecker aus und erklärten, Reparaturarbeiten durchführen zu müssen. Während einer der Männer die Räume im Obergeschoss inspizierte, verwickelte der zweite die Senioren in Vertragsverhandlungen. Er ließ sich gegen Quittung mehrere Hundert Euro Vorauszahlung für einen Reparaturauftrag übergeben. Dann verschwanden die beiden Männer. Später stellten die Senioren fest, dass die angeblichen Dachdecker Schmuck, der sich im Obergeschoss befand, gestohlen hatten. Einer der Verdächtigen war etwa 30 Jahre alt mit dunklen Haaren. Die Verdächtigen waren deutschsprachig. 

Wer ähnliches erlebt hat, möge bitte die die Polizei informieren mit der Rufnummer 02162/377-0. Die Polizei sagt: Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selber bestellt haben. Handwerker kommen nicht ungerufen. Im Zweifel rufen Sie die Nr.110 an. Seriöse Firmen unterbreiten ein schriftliches Angebot und verlangen auch kein Bargeld als Vorauszahlung.

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