Vorsicht! Inzidenzstufe 1

Ab Sonntag (1. August) gilt für Mönchengladbach Inzidenzstufe 1 mit weiterer Abwendung von der Normalität. Weil in der Stadt die Wocheninzidenz am Freitag (30. Juli) den achten Tag in Folge über dem Grenzwert 10 liegt, führt das nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW zu Erschwernis des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. So gilt z. B. im öffentlichen Raum wieder der Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen und Treffen sind ohne Testung, vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis wieder nur mit Personen aus fünf Haushalten zulässig.  Darüber hinaus gibt es einen umfangreichen Strauß von Beschränkungen, die es müßig ist alle aufzuzählen, weil sich das alles kein Mensch merken kann. Abgesehen davon, dass es auch all die Teile der Bevölkerung nicht erreichen würde, die kein Internet haben oder es nicht nutzen. 

Hier sei noch ausführlich auf einige essentielle Bestimmungen hingewiesen

Gastronomie
Die Beschränkungen (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt) gelten wieder. Alternativ zur Abstandspflicht genügt eine entsprechende bauliche Abtrennung. Bei der Tischzusammensetzung sind die Kontaktbeschränkungen wieder zu beachten, d.h., dass ohne Test nicht mehr als Personen aus fünf verschiedenen Haushalten zusammensitzen dürfen.

Beherbergung (keine Änderung)
Die grundsätzliche Testpflicht für Beherbergungsangebote bleibt bestehen. Eine erneute Vorlage eines Negativnachweises entfällt bei mehrtägigen Aufenthalten und gemeinsamer Nutzung von Unterkünften weiterhin.

Touristische Busreisen unterliegen weiterhin keiner Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Reisenden aus einer Stadt oder einem Kreis mit der Inzidenzstufe 1 kommen. Touristische Angebote im Freien (z.B. Stadtführungen) unterliegen weiterhin keiner Testpflicht.

Weitere Informationen
Für Gastronomen, Gewerbetreibende, Veranstalter oder Privatleute, die ein Fest, eine Veranstaltung oder ein Angebot planen, steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per eMail mit der Adresse hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung. 

Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (02161) 25 54321 erreichbar.

Die Corona-Hotline des Landes NRW ist mit der Rufnummer (0211) 9119 1001 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. eMail: corona@nrw.de

Auf der Webseite https://notfallmg.de hat die Stadtverwaltung Informationen zum Thema Covid19 zusammengefasst.

Die Sonderseiten des Landesgesundheitsministeriums sind hier https://www.mags.nrw/coronavirus erreichbar.

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