Das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach ist durch die Kontrollen im Zusammenhang mit der „Coronaschutzverordnung“ nicht überlastet. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll nun im gesamten Stadtgebiet das unerlaubte Parken von Autos auf Geh- und Radwegen verstärkt geahndet werden.
Wie es heißt, häufen sich nach den Erfahrungen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes insbesondere in den frühen Morgenstunden, aber auch am Abend und an den Wochenenden Parkverstöße auf Geh- und Radwegen, mit zum Teil massiven Behinderungen und Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer.
Das Ordnungsamt weist deshalb darauf hin, dass künftig verstärkt die Geh- und Radwege im gesamten Stadtgebiet auf Verstöße kontrolliert werden. Dabei weitet der Verkehrsdienst die Kontrollen auch auf Bereiche aus, in denen bislang nur nach Anwohnerbeschwerden kontrolliert wurde oder solche Kontrollen bisher nicht stattfanden.
Mit der Änderung des Bußgeldkatalogs am 9. November 2021 sind die Bußgelder, die das Halten und Parken auf Gehwegen ahnden deutlich erhöht. Sie betragen jetzt € 50,- auch € 100,-. In manchen Fällen, wie zum Beispiel bei behinderndem oder gefährdendem Parken, ist für Verstöße auch ein Punkt im Verkehrszentralregister möglich.