Vortäuschung von Straftaten

Das Amtsgericht Erkelenz (Az. 4 Cs 24/23) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen geboren im April 1989, wegen Vortäuschens von Straftaten und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erlassen.

Anlass für den Strafbefehl waren einige Merkwürdigkeiten, die dem Verurteilten nachgewiesen werden konnten. Der Angeklagte hat im Juli 2022 ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und den Schriftzug „Jude“ auf sein Auto mit roter Farbe aufgemalt und anschließend bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Darüber hinaus hat er im August 2022 bei der Polizei Strafanzeige erstattet und angegeben, dass er einen unbeschrifteten Briefumschlag in seinem Briefkasten gefunden habe, in dem sich eine Rasierklinge befand. Es konnte nachgewieen werden, dass er das selbst dort deponiert.

In einem Telefonat im August 2022 hat Manoj J., außerdem gegenüber der Polizei mitgeteilt, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass an seiner Hauseingangstür mittels gelber Farbe ein Hakenkreuz sowie ein  „N-Wort“ („Nigga“ oder „Neger“) angebracht wurde. Auch dieser Vorfall war frei erfunden.

Ende August hat der Angeklagte eine weitere Anzeige erstattet und angegeben, einen Zettel mit der Aufschrift „NSU 2.0 Todesdatum 1.9.2022″ in seinem Briefkasten gefunden zu haben. Diesen Zettel hatte der Angeklagte tatsächlich zuvor selbst geschrieben.

Schließlich hat der Angeklagte Ende August erneut Anzeige erstattet und mitgeteilt, dass Schmierereien an seinem Briefkasten angebracht worden seien. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte diese zuvor angebracht.

Das Amtsgericht hat antragsgemäß eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je EUR 30,00 (insgesamt also EUR 3.600,00) festgesetzt. Hiergegen hat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Alexander Deigert aus Mönchengladbach, Einspruch eingelegt und diesen auf die Rechtsfolgen des Strafbefehls beschränkt. Das hat zur Folge, dass der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Sachverhalt rechtkräftig feststeht.

Das Amtsgericht Erkelenz hat einen Hauptverhandlungstermin für den 15.03.23, 13:40 Uhr in Saal 102 anberaumt. Aufgrund des beschränkten Einspruchs geht es in dieser Verhandlung nur noch um die Höhe der Geldstrafe.
Quelle: Amtsgericht Mönchengladbach

close

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Mönchengladbach und am ganzen Niederrhein!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.