Wahlbezirke neu schneiden

Die im Juli 2019 vom Wahlausschuss beschlossene Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13.09.20 ist teilweise hinfällig. Dafür hat ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.19 gesorgt. Die Verfassungsrichter haben in ihrer Entscheidung zur Stichwahl z.B. die bisherige Grenze gekippt, wonach die Einwohnerzahl der Kommunalwahlbezirke vom Durchschnitt aller Wahlbezirke um maximal 25 % nach oben oder unten abweichen dürfen. Sie halten lediglich eine Abweichung von bis zu 15 % für unproblematisch. Rund ein Drittel der 33 Mönchengladbacher Wahlbezirke weicht mehr als 15 % vom Einwohnerdurchschnitt ab.

Damit kommt auf das Wahlamt in den nächsten Wochen jede Menge Arbeit zu: Denn spätestens bis zum 29. Februar muss der Wahlausschuss eine neuen Zuschnitt der Wahlbezirke beschließen und im Amtsblatt veröffentlichen, damit am 13. September eine rechtskonforme Kommunalwahl stattfinden kann.

Bis Ende Januar will die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Neueinteilung der Wahlbezirke erarbeiten.

An der Gesamtzahl von 33 Wahlbezirken für Mönchengladbach ändert der Spruch der Verfassungsrichter nichts. Hier bleibt weiter die Bevölkerungszahl (nicht die Zahl der Einwohner mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit) maßgeblich. Und für Gemeinden mit 250.000 bis 400.000 Einwohnern wie Mönchengladbach beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 66, davon 33 in Wahlbezirken.

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