Warum Arkadius W. den Fanzug besteigen konnte

Nach der mutmaßliche Vergewaltigung einer 19jährigen Frau im Fanzug, der Zuschauer des Spiels Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach wieder nach Hause brachte, wurde in der Öffentlichkeit diskutiert, warum der Mann, dessen Identität als Arkadius W. angegeben wird, im Fanzug sein konnte, obwohl er wegen einer anderen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt war. Das Landgericht Mönchengladbach hat sich dazu ausführlich geäußert.

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat Arkadius Martin W. am 13.04.16 wegen Vergewaltigung, Körperverletzung in zwei Fällen und einem verfassungsfeindlichen Delikt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das amtsgerichtliche Urteil wurde auf die Berufung des Verurteilten hin am 22.05.17 durch das Landgericht Mönchengladbach bestätigt. Die dagegen eingelegte Revision des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 29.11.17 verworfen. Zu diesem Zeitpunkt hätte schon ein Haftbefehl ausgestellt und vollstreckt werden können. Das dies nicht geschah hat sich nun als schwerer Fehler herausgestellt, der in Verwaltungsabläufen begründet ist.

Das Langericht sagt heute: Nach vorläufiger Bewertung dieser Abläufe wurden bei der Bearbeitung der Akte durch das Amtsgericht falsche Prioritäten gesetzt. Die Bearbeitung der Kostenanträge und auch die Behandlung des Entschädigungsantrages hätten, jedenfalls nachdem deutlich wurde, dass diese längere Zeit in Anspruch nehmen würden, zurückgestellt werden sollen, bis die Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde. Zu diesem Zweck hätte das Amtsgericht die Akte bereits im Januar bei der Staatsanwaltschaft vorlegen sollen. Die Akte hätte dann nach Einleitung der Vollstreckung zur weiteren Bearbeitung an das Amtsgericht zurückgesandt werden können.

Die … Abläufe werden hier zum Anlass genommen, die beteiligten Abteilungen aller Gerichte des Bezirks darauf hinzuweisen, dass nach Rechtskraft eines Strafurteils der Einleitung der Vollstreckung grundsätzliche Priorität gegenüber der Bearbeitung anderer noch offener Verfahrensaspekte eingeräumt wird.

Zur Vorberichterstattung geht es hier hier

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