Am 12.07.23 beginnt vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht der Prozess gegen Georg K., ein Priester aus Mönchengladbach. Der Vorwurf: Gewerbsmäßige Untreue (145 Fälle) und gewerbsmäßige Geldwäsche (65 Fälle). Insgesamt wurde wohl ein Schaden in Höhe von € 110.000 angerichtet.
Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Im Zeitraum von Januar 2017 bis März 2018 sei der Angeklagte als Pfarrer für das Spenden- und Kollektenkonto mehrerer Kirchengemeinden verfügungsberechtigt gewesen. Dieses Konto sei ausschließlich für Kirchenzwecke vorgesehen gewesen. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass jede Verfügung über das Konto eines Beschlusses des Kirchenvorstands bedurfte, habe er eine Vielzahl von Überweisungen auf ausländische Konten getätigt, die in keinem Zusammenhang mit der Kirchentätigkeit gestanden hätten. Insgesamt seien auf diese Weise vom Angeklagten etwas mehr als € 100.000 von dem Kirchenkonto ins Ausland transferiert worden. Der Angeklagte ist, nachdem die Transaktionen über das Kirchenkonto aufgefallen sind, vom Bistum im März 2018 von seinem Amt entbunden worden.
Neben dem Kirchenkonto hat der Angeklagte eigene und fremde Konten genutzt, um als sogenannter Finanzagent Gelder aus Betrugsstraftaten in das Ausland zu transferieren. Die Geschädigten sindn von unbekannten Hintermännern auf unterschiedliche Weise zu Zahlungen auf diese Konten bewegt worden, die der Angeklagte dann an ebenfalls unbekannte Empfänger weitergeleitet habe. Bei den dahinterstehenden Straftaten handele es sich insbesondere um Vorkassebetrug (Inaussichtstellen der Gewährung eines Kredites für den Fall, dass zuvor Bearbeitungsgebühren gezahlt werden), fingierte Schenkungen / Spenden gegen Zahlung von Gebühren und sogenanntes Romance Scamming.
Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Gelder aus Straftaten stammten. Die Überweisungen, die ebenfalls Gegenstand der Anklage sind, hatten ein Volumen von etwa € 10.000. Insgesamt lieg der Schaden – wie eingangs erwähnt – bei mehr als € 110.000.