Der Zebrastreifen, Zeichen für Vorrang der Fußgänger, ist allerdings nur für sie. Die meisten Autofahrer halten auch vor dem Streifen, wenn er von Radelnden benutzt wird. Das müssen sie nicht, das ist kulant. Diese kurze Einweisung erfolgt, weil es wieder einmal zu einem Unfall kam, weil diese Lage nicht berücksichtigt wurde.
Am Mittwoch, dem 01.12.21, gegen 7.45 Uhr, fuhr ein 24jähriger Mönchengladbacher mit seinem Lkw in Schiefbahn auf der Willicher Straße. An der Kreuzung zur Tupsheide wollte er geradeaus auf die Königsheide weiterfahren. Hierfür musste er zunächst vor dem Kreuzungsbereich einen Zebrastreifen passieren. Plötzlich ist ein 11jähriger Radfahrer aus Willich von links kommenden, zwischen verkehrsbedingst haltenden Autos hindurch, über den Zebrastreifen gefahren, sagt der Lkw-Fahrer, was einen Zusammenprall mit dem Fahrzeug folgte, wobei sich der Junge leicht verletzte.