Was nicht mehr stattfinden kann

Der neuerliche Shutdown für Gastgewerbe und Touristik hat eine Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tag (31.10.20) initiiert. Sie wird gültig ab Montag, 02.11.20. Es kommt zu Schließungen und Einschränkungen. Diese gelten zunächst bis Ende November, die Pressestelle der Stadt hat die Beschränkungen aufgelistet:

Sporteinrichtungen:

Die städtischen Bäder sind für den Publikumsverkehr und den Vereinssport geschlossen. NEW und der Fachbereich Schule und Sport erarbeiten ein Konzept für eine Nutzung einzelner Bäder für den Schwimmunterricht. 

Die Turn- und Sporthallen bleiben für den Schulsport geöffnet. Für den Vereinssportbetrieb sind sie genauso gesperrt wie die städtischen Außensportanlagen. Der Individualsport, wie zum Beispiel Joggen, ist auf den Außensportanlagen unter Beachtung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung allerdings weiterhin möglich.

Museen:

Das Museum Abteiberg, das Museum Schloss Rheydt und das TextilTechnikum müssen bis zum 30. November schließen. Die angekündigten Eröffnungen der Ausstellungen „Operativ bedeutsame Kontakte. Die Stasi und Mönchengladbach“ im Museum Schloss Rheydt und „Hiwa K. All Cities Have Destruction in Common“ sowie die Präsentation der Jahresgaben des Museumsvereins im Museum Abteiberg werden verschoben. Neue Termine und Laufzeiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.  Der Skulpturengarten des Museums Abteiberg und die Außenanlagen des Museums Schloss Rheydt sind während der sonst üblichen Museumsöffnungszeiten zugänglich. Die Verwaltung der Museen ist während der üblichen Bürozeiten erreichbar.

Musikschule und Volkshochschule:

Auch die Musikschule der Stadt Mönchengladbach ist ab Montag geschlossen. Die Verwaltung bleibt für den Publikumsverkehr – nach vorheriger Terminvereinbarung –  geöffnet. Die Verwaltung der Musikschule ist telefonisch mit Rufnummer 25-6430 zu erreichen.

In der Volkshochschule finden nur noch Angebote aus nachfolgenden Bereichen statt:

Schulabschlüsse, Alphabetisierung, Integrationskurse /DeuFÖ / BIF-Projekt, Prüfungen (auch Sprachprüfungen), Abschlussbezogene berufliche Bildung sowie Bildungsurlaube. Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer ausfallender Angebote werden informiert.

Die Volkshochschule bleibt für den Publikumsverkehr- nach vorheriger Terminvereinbarung –  geöffnet. Sie ist telefonisch mit der Rufnummer 25 – 6400 zu erreichen.

Stadtarchiv und -bibliotheken:

Das Stadtarchiv und die Einrichtungen der Stadtbibliothek im Vitus-Center, in Rheydt, Rheindahlen und Giesenkirchen sind durch Neuregelungen der Coronaschutzverordnung nicht betroffen und bleiben weiterhin geöffnet.Dabei sind die Regelungen bezüglich Mindestabstand (1,5 m), Tragen einerAlltagsmaske sowie die Maßnahmen zur Rückverfolgung zu beachten. Veranstaltungen sind nicht möglich.

Maskenpflicht:

In den Räumen von VHS und Musikschule sowie den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek gilt eine allgemeine Maskenpflicht.

Freie Szene:

Die Verordnung hat u.a. auch Auswirkungen auf die aktuelle Ausstellung im vom Kulturbüro kuratierten Projektraum EA71. Sie wird am heutigen Samstag, 31.10.20, eröffnet mit dem Titel „Lockdown“ vom Künstler-Duo Link & Kress im Projektraum EA71. Eine Vernissage findet nicht statt, durch die neue Verordnung wird die Ausstellung ab Montag geschlossen bleiben. Das Kulturbüro prüft gemeinsam mit den Künstlerinnen derzeit Möglichkeiten die Ausstellung unter den gegebenen Voraussetzungen dennoch sichtbar zu machen.

Von den Einschränkungen betroffene und durch die Stadt geförderte Projekte der freien Szene:

Die zweite Ausstellung „Rien ne va plus“ des vom Kulturbüro geförderten „ArtCasino“ auf der Waldhausener Straße , die zum 7.11. eröffnet werden sollte, sowie die Werkschau des Atelier Strichstärke der Ev. Stiftung Hephata können nicht wie geplant stattfinden. Leider mussten nun auch die verbleibenden Textstationen-Lesungen des Lust am Lesen e.V. abgesagt werden. Weitere Projekte und Termine in den Einrichtungen Köntges und Projekt 42 sind ebenfalls betroffen und müssen verschoben oder umgestaltet werden. Die Einschränkungen haben zusätzlich auch Auswirkungen auf geplante Streaming Angebote der freien Szene wie z.B. das Chorkonzert zur Weihnachtszeit des pro Vocale Lyra Chors, da die Produktionen unter den gegebenen Umständen nicht umgesetzt werden können.

Das Beitragsfoto zeigt eine Aufnahme aus einer Ausstellung von Künstlerinnen und Künstlern, welche die städtischen Künstlerförderung genießen vom Herbst vergangen Jahres auf Schloss Rheydt.

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