Was Protest der Bauern noch bewirkt

Kundgebungen von Bauern dürften Behinderungen mit sich bringen, sagt die Polizei Mönchengladbach. Die Protestaktionen sind für Montag, 8. Januar, angesagt. Derzeit liegen der Polizei Mönchengladbach insgesamt vier Anmeldungen für Kundgebungen vor, die am Montag tagsüber, beginnend in den Morgenstunden, stattfinden sollen. Abstimmungen zwischen den Versammlungsanmeldern und der Polizei stehen zum Teil noch aus, heißt es. 

Foto von einer Anfahrt zur Demo im Sommer, Foto Archiv

In der Zeit von 6.30 Uhr bis 20 Uhr ist mit Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch Standkundgebungen von Landwirten insbesondere an folgenden Plätzrn zu rechnen:    

1. Venn   
2. Neuwerk   
3. Giesenkirchen/ B 230   
4. Güdderath. 

Die Polizei empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, etwas mehr Zeit einzuplanen, denn auch durch An- und Abfahrten von Landwirtschaftsfahrzeugen zu den Kundgebungsorten kann es zu Verzögerungen kommen. 

Nach polizeilichen Erkenntnissen kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzlich weitere Aktionen erfolgen, die sich verkehrsbeeinträchtigend auswirken könnten. 

Frühestmöglich wird die Polizei am Montag über ihr bekannt werdende Verkehrsbeeinträchtigungen informieren, auch über ihren Social-Media-Kanal bei X.

Quelle:  Polizei Mönchengladbach

Auch im Kreis Viersen wird es am Montag, 8. Januar, voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen durch  Demonstrationen kommen. Der Polizei Viersen liegt eine Anmeldung für einen Traktorenzug vor, der durch folgende Kommunen führen soll: Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen und Tönisvorst. Anschließend fährt der Konvoi weiter in die Stadt Krefeld.

Die Polizei wird am Montag auf ihren Kanälen bei Facebook und x einen Live-Ticker einrichten, aus dem ersichtlich ist, wo sich der Demonstrationszug gerade befindet und wie die Verkehrssituation dort aussieht.

Die Polizei gewährleistet die friedliche Ausübung der Versammlungsfreiheit. Alle Maßnahmen werden so ausgerichtet, dass die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden. Die Polizei bittet um Verständnis, wenn es trotzdem zu Beeinträchtigungen oder Behinderungen kommen sollte.

Quelle: Kreispolizeibehörde Viersen

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