Was sicheres Radeln kosten würde

Radeln ist ein Thema in Mönchengladbach. Nun hat das Bürgerbegehren „Radentscheid“ schon mal erreicht, dass sich die Stadtverwaltung damit beschäftigt, was es kosten würde, wenn es in der größten Stadt am Niederrhein möglich werden würde, sich durchgängig ohne Lebensgefahr mit dem Rad zu bewegen.

Vergleichstests  belegen, Mönchengladbach belegt seit Jahren wenn es um die Fahrradnutzung geht, nur die hintersten Plätze. Daran hat auch die Einfürhung des Modells „Fahrradstraße“ nichts ändern können. Laut der letzten Erhebung liegt der Anteil des Radverkehrs in der Vitusstadt bei 7% – verglichen mit 16% in Düsseldorf oder 23% in Freiburg. In Analysen zur Radfreundlichkeit liegt Mönchengladbach im hinteren Drittel und beim Fahrradklima-Test 2020 des ADFC belegte die Stadt den vorletzten Platz. Wenn es eine Stadt mit mehr Lebensqualität geben soll, dann müsste sich Gravierendes ändern. Das aber kostet Unsummen.

So stellt sich „Radentscheid“ Hauptstraßen in Gladbach vor, Screenshot von der Webseite

Die Vertretungsberechtigten der Initiative „Radentscheid“, Claudia Busenius-Pongs, Lucas Vasarhelyi und Susanne Jud haben ja bekanntlich im Frühjahr letzten Jahres im Rathaus Abtei eine Liste mit Forderungen übergeben – zur Vorberichterstattung geht es hier -, die von Oberbürgermeister Felix Heinrichs wohlwollend entgegen genommen wurde. Für die darin enthaltenen Maßnahmen ermittelte die Verwaltung eine Kostenschätzung, die auf Wunsch der Vertretungsberechtigten der Initiative nun nach mehreren Gesprächen vorgelegt wurde. Demnach würden für die Umsetzung der sieben von der Initiative formulierten verkehrspolitischen Ziele der Stadt in den nächsten acht Jahren geschätzte Kosten in Höhe von ca. 393.Mio. € entstehen. 
Diese Summe ergibt sich aus den veranschlagten Einzelposten: 
• Baukosten rund 340.890.000 €, 
• Planungskosten rund 34.089.000 €, 
• Personalkosten (inklusive Sach- und Gemeinkosten für Büroarbeitsplätze) rund 17.072.000 €, 
• Unterhaltungskosten rund 1.249.000 €.

Dies teilte Oberbürgermeister Felix Heinrichs am 9. Februar in der Sitzung des Hauptausschusses mit. Nach § 26 Abs.2 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW ist die detaillierte Kostenschätzung der Verwaltung bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben, mit der nunmehr begonnen werden kann. Zum Erreichen des notwendigen Unterschriftenquorums müssen mindestens 8.285 Unterschriften gesammelt werden. Dies entspricht 4% der Einwohner.

Folgende sieben Ziele, die im Bürgerbegehren formuliert werden, waren Grundlage der Kostenschätzung: 
Neben Radwegen an Hauptstraßen mit einer Mindestbreite von 2,30 m und einem durchgehend roten Belag (Vorgabe: 20 km pro Kalenderjahr) sollen auch die Kreuzungen sicherer ausgebaut werden. Gefordert werden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr mit ausreichender Aufstellfläche und die Verkleinerung des Abbiegeradius für den Autoverkehr durch Schutzinseln. An Ampelkreuzungen sind getrennte Lichtsignalanlagen für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr erwünscht. Die Stadt wird aufgefordert, ein Alltagsradnetz aus durchgängigen Fahrradrouten anzubieten, damit alle Ortsteile möglichst direkt miteinander vernetzt und an die Zentren angebunden sind. Alle freien Rechtsabbieger für den motorisierten Verkehr sind zu beseitigen. Die Umsetzung der Forderungen soll vorrangig an den Schulen beginnen. Für alle vorgenannten Planungen und baulichen Maßnahmen sind mindestens die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung bindend. Eine Dokumentation über den aktuellen Stand der Umsetzung soll im Sinne der Transparenz zu jeder Zeit öffentlich im Internet einsehbar sein: 
www.radentscheid-mg.de 

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