Im Jahr 2025 waren in Nordrhein-Westfalen rund 703.000 Menschen in ihrer Haupttätigkeit in einem Minijob beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 mitteilt, lag der Anteil an allen Erwerbstätigen damit bei 7,9 %. Bei den weiblichen Erwerbstätigen ist er mit 11,0 % mehr als doppelt so hoch wie bei den männlichen mit 5,0 %.
Bekanntlich hat die von der Regierung in Berlin eingesetzte Rentenkommission der Politik die weitestgehende Abschaffung von Minijobs empfohlen, was viele Menschen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – unmittelbar in Not brächte und der Wirtschaft großen Schaden zufügen würde. Zunächst ist davon abgesehen worden, wie u.a. hier zu lesen war und ist. Endgültig ist das Thema aber nicht vom Tisch

Bei einer geringfügigen Beschäftigung – im Volksmund Minijob genannt – zahlen bekanntlich Arbeitnehmer keine Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie z.B. zur Rentenversicherung. Das ist der Hintergrund der Absicht. Die Rentenkasse soll gestärkt werden. Hoffentlich braucht sich nicht zu erweisen, wie kurzsichtig das ist.
Bei Betrachtung der Altersgruppen, die in Minijob-Verhältnissen verkehren, zeigen sich deutliche Unterschiede in NRW: Mehr als ein Drittel (37,4%) der 409.000 Erwerbstätigen ab 65 Jahren arbeiteten in ihrer Haupttätigkeit auf Minijob-Basis, was etwa 153.000 Menschen entspricht. Von den 909.000 Erwerbstätigen unter 25 Jahren waren es 175.000 bzw. mit 19,3 % knapp ein Fünftel. Die Erwerbstätigen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren stellten mit 7,6 Millionen die Mehrheit der Erwerbstätigen dar – hier lag der Anteil der Personen mit Minijob als Haupttätigkeit lediglich bei 4,9 % bzw. 374.000 Menschen.
Wechselt man die Perspektive auf die Anzahl der Minijobs und wendet das Jobkonzept auf Basis des Statistischen Unternehmensregisters an, gab es im Jahr 2024 in NRW fast 1,8 Millionen Minijobverhältnisse. Damit war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis ein Minijob. Die Zählung der Minijobs beruht auf dem Jobkonzept. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden.
Der Wirtschaftszweig, mit dem höchsten Anteil an Minijobs an allen Arbeitsverhältnissen abhängig Beschäftigter, ist das Gastgewerbe: Hier war mit einem Anteil von 56 % jedes zweite Beschäftigungsverhältnis ein Minijob.
Innerhalb der Gastronomie variiert der Anteil der Minjobs: Beim Ausschank von Getränken war der Anteil mit 77 % am höchsten; hier sind drei von vier Beschäftigungsverhältnisse Minijobber.
PS: die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wäre fatal, besonders für das Gastgewerbe, aber auch für den Einzelhandel und die Landwirtshaft, soweit die Erntehelfer braucht. Die damit verbundenen Einkommensverluste wären nicht auszugleichen.