Wie notleidenden Eltern helfen

Die Stadtverwaltung Mönchengladbach äußert sich zu den von der Landesregierung verfügten Massnahmen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab Montag, 16.03.20, bis 19.04.20 geschlossen. Das Lehrpersonal wird aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können. Eine Aussage des Landes, wie ein weiteres Betreuungsangebot an den Schulen organisiert wird, steht noch aus.

Kinderbetreuung: Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ besuchen. Die Eltern seien verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen, heisst es. Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Dazu teilt die Stadtverwaltung ergänzend mit: Um Eltern von bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit zu geben, ihren beruflichen Pflichten nachzugehen, richtet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie verschiedene Notbetreuungen ab Montag ein. Zugang haben Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die in Funktionsbereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Pandemiebekämpfung zwingend notwendig sind. Zu diesen Berufsgruppen gehören z.B. medizinisches und pflegerisches Personal sowie Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justizbehörden. Angehörige dieser Gruppen können sich ab Montag, 8 Uhr, mit der Telefonnummer: 02161/ 253408 Rat holen.

Zum Stand des Corona-Geschehens in Mönchengladbach: Heute (13.03.20, 16 Uhr) liegen dem Gesundheitsamt Mönchengladbach 28 positive und 205 negative Nachweise auf das Coronavirus vor. Aktuell befinden sich 164 Personen in Quarantäne.

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