Zur Wahl mit Maske

Bei der Kommunal- und Integrationsratswahl am 13. September ist in allen Wahllokalen verpflichtend eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. In einer neuen Corona-Schutzverordnung, die am 01.09.20. inkraft getreten ist, hat das die Landesregierung verfügt; wer dagegen verstößt, zahlt € 50,- .

Wer dann immer noch nicht maskiert ist, darf aber wählen. In der Corona-Schutzverordnung heißt es, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit Wahlberechtigte, die keine Maske tragen, ihr Wahlrecht ausüben können.

Für die Kommunalwahl am 13. September liegen der Mönchengladbacher Wahlbehörde bereits mehr als 30.000 Anträge für Briefwahl vor. So setzt sich ein Trend der vorausgegangenen Wahlen fort, seitdem diese Form der Wahlmöglichkeit vermehrt in Anspruch genommen wird. Jetzt dürfte auch die Angst vor Ansteckung dazu führen, dass am Wahlsonntag das Wahllokal weniger aufgesucht wird.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen: Sie können schriftlich, per eMail oder online auf der städtischen Webseite beantragt werden. Anträge nimmt die Stadtverwaltung noch bis zum 11. 09.20, 18.00 Uhr, entgegen, bei nachgewiesener Erkrankung auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Wahlberechtigte können auch direkt in den Wahlscheinbüros ihre Briefwahlunterlagen abholen und, wenn sie möchten, gleich dort vor Ort wählen.

 In der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte von der Stadt erhalten haben sollte und auf der städtischen Homepage finden Wahlberechtigten Hinweise zur Briefwahl und zur Öffnung der Wahlscheinbüros.

Wer jetzt noch die Briefwahl beantragen möchte, sollte auf jeden Fall die Zeit für den Postweg mit berücksichtigen. Aktuell werden eingehende Anträge umgehend bearbeitet und durch die Wahlbehörde am nächsten Tag versandt. Die Wahlbriefe mit den gekennzeichneten Stimmzetteln müssen der Wahlbehörde bis zum Wahlsonntag um 16:00 Uhr vorliegen. Wahlbriefe können noch am Wahlsonntag im Wahlscheinbüro im Vitus-Center bis 16:00 Uhr abgegeben werden oder bis 15:00 Uhr in die Hausbriefkästen der Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Rathaus Abtei, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Verwaltungsgebäude Weiherstraße sowie der Verwaltungsstellen Wickrath, Odenkirchen, Giesenkirchen, Rheindahlen, Hardt und Rheindahlen, eingeworfen werden.

Wer wegen einer spontanen Urlaubsreise oder aus anderen Gründen sehr kurzfristig Briefwahlunterlagen benötigt, sollte den Antrag direkt in den Wahlscheinbüros stellen. Hier kann auch direkt die Stimme abgegeben werden. Die Wahlscheinbüros im Vitus-Center und im Rathaus Rheydt sind zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Montag bis Mittwoch: 08.00 bis 15.30 Uhr,

Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr,

Freitag, den 04.09.2020: 08.00 bis 18.00 Uhr,

Samstag, den 05.09.2020: 10.00 bis 18.00 Uhr,

Freitag, den 11.09.2020: 08.00 bis 18.00 Uhr.

Ein weiterer Hinweis: Online kann die Briefwahl nur noch bis einschließlich 09.09.20 beantragt werden.

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