Der Kohleausstieg und die Folgen

2038 ist Schluss mit der Verstromung von Braunkohle. Ein Reservebetrieb ist – falls für die Energieversorgung notwendig – bis drei Jahre länger möglich möglich. So haben es der Bund und die Länder in ihrer Vereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg festgelegt. Das ist allerdings überholt, weil sich RWE mit der Landesregierung in Düsseldorf für das Rheinische Revier auf einen Ausstieg bereits 2030 geeinigt hat. Die Bevölkerung ist hierzu nicht befragt worden.

Für  den Tagebau in der Lausitz und in Mitteldeutschland bleibt 2038 das Ziel. Dafür haben sich die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder gerade mal wieder stark gemacht. Im Rheinischen Revier ist nun klar, dass im Tagebau Garzweiler II deutlich weniger abgebaggert wird als zuvor angenommen. Die Auswirkungen der Entscheidung sind vielfältig. Sie betreffen zum Beispiel die Ausdehnung des späteren Restsees, die Wasserversorgung für Trinkwasser und Brauchwasser, aber auch die von Flüssen und Auen in Mönchengladbach und weiter niersbwärts. Nicht zuletzt verändert sich die Gestalt der Tagebaufolgelandschaft.

Die Niersaue, eine erhaltenswerte Landschaft am linken Niederrhein

Jetzt hat die Stadt in den politischen Fachausschüssen darüber informiert, welche Punkte aus kommunaler Sicht besonders wichtig sind und wie diese gegenüber dem Land eingebracht werden sollen. Das Land befindet sich gerade im Verfahren zur fünften Leitentscheidung zu Garzweiler II. Im Vergleich zu den Planungen der 80er Jahre ist es bereits die vierte Verkleinerung für den nördlichsten Tagebau im Rheinischen Revier. Das bedeutet konkret, dass der sogenannte dritte Umsiedlungsabschnitt erhalten bleibt. Dazu zählen die Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath. Gleichzeitig wird ein 400-Meter-Abstand der Tagebaukante zu den verbleibenden Ortschaften eingehalten. Diese Entwicklung entspricht einer seit langem gestellten Forderung der Stadt Mönchengladbach, von der auch der Ortsteil Wanlo profitiert.

Ebenfalls im Sinne der Stadt ist, dass ein deutlich kleinerer Abschnitt auf Mönchengladbacher Stadtgebiet abgebaggert wird. Mit noch ca. 85 Hektar (850.000 m²) fällt das Abbaugebiet um etwa 45 Prozent kleiner aus als ursprünglich vorgesehen. Das Mönchengladbacher Restseeufer östlich des Autobahnkreuzes Wanlo hingegen wird mit rund 2 Kilometern länger sein als vor der Tagebauverkleinerung. Weil im Bereich von Garzweiler II weniger abgebaggert wird, steht auch weniger Abraum zur Verfügung, um den ausgekohlten Tagebau Garzweiler I zu verfüllen. Der Standort des Restsees verlagert sich dadurch ein Stück und liegt zu deutlich größeren Anteilen auf Mönchengladbacher Stadtgebiet als bei den vorherigen Planungen, teilt die Stadtverwaltung mit. Verfüllung, Rekultivierung und Wassermanagement sind zentrale Themen  „ … Jetzt geht es darum, auch den verkleinerten Tagebau geordnet zu Ende zu bringen und klar zu machen, was für die Stadt Mönchengladbach und die Region wichtig ist.“, sagt Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. Dazu zählen z.B., dass die späteren Uferböschungen standsicher hergestellt werden. Außerdem muss zur Verfüllung der Jüchener Kippe ausreichend gekalkter Abraum verwendet werden, damit die Böden und als Folge das Grundwasser nicht versauern. Und die Tagebaufolgekosten müssen durch finanzielle Zusagen von Land und Bund abgesichert werden.

Die Stadt treiben wasserwirtschaftliche Probleme um. So sind die natürlich sprudelnden Quellen der Niers durch die vom Tagebau verursachte Grundwasserabsenkung schon lange versiegt. Ersatzwasserlieferungen von RWE erhalten seitdem das Fließgewässer und wichtige Feuchtbiotope wie Auen und Sumpflandschaften am Leben. Später soll der entstehende Restsee die Hauptquelle der Niers werden. Mit dem nun in Aussicht gestellten Erhalt von Kuckum und Keyenberg wird auch das ursprüngliche Quellgebiet des Flussea bestehen bleiben. Durch die Verlagerung des Sees muss nun allerdings eine Trasse geschaffen werden, über die das Wasser künftig möglichst nah am ehemaligen Quellbereich anschließt und so frei fließend in den Fluss gelangt. Die Regelungen hierfür werden in einem gesonderten Braunkohlenplan getroffen.

Für die Befüllung des Sees sind rund 40 Jahre angesetzt. Das Wasser dafür soll – ebenso wie für den Restsee am Tagebau Hambach – aus dem Rhein entnommen und über eine Hochleistungspipeline eingeleitet werden. Wie viel Wasser dem Rhein entnommen wird, soll dabei von dessen Wasserstand abhängen, um den ökologischen und ökonomischen Ansprüchen an den Rhein gerecht zu werden. Auch auf zunehmende Dürreperioden wird so Rücksicht genommen. „Hat der Rhein Niedrigwasser, wird nur noch so viel Wasser entnommen, dass der Wasserstand des Flusses um 4 Millimeter sinkt“, erklärt André Rusman aus dem Fachbereich Umwelt. „Das ist in etwa die halbe Breite der Kuppe meines kleinen Fingers.“ Auch bei höheren Pegelständen soll nicht mehr als ein Prozent des Rheinwassers entnommen, um die Tagebaue zu befüllen. Der Wasserstand des Rheins würde dadurch um höchstens 2,4 cm sinken. Das kann natürlich zu weiteren Verzögerungen bei der Befüllung führen. Das vorgezogene Aus für die Braunkohle erfordert in vielen Planungs- und Genehmigungsbereichen Fortschritte im Eiltempo, sagt die Stadt. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Förderung von Strukturwandel-Projekten wird deshalb derzeit an unbürokratischeren und damit schnelleren Verfahren gearbeitet. Auch die neue Leitentscheidung Garzweiler II des Landes, die für die Verkleinerung des Tagebaus erforderlich ist, wird derzeit im beschleunigten Verfahren durch das Wirtschaftsministerium erarbeitet. Im Gegensatz zu den früheren Leitentscheidungen wird es im Vorfeld keine Offenlage geben. Stattdessen finden Fachgespräche statt, an denen die Stadt Mönchengladbach teilnimmt. Damit die Bevölkerung nicht völlig übergangen wird, ist für das kommende Frühjahr i von der Landesregierung eine Öffentlichkeitsveranstaltung geplant. Bis dahin können Anregungen an die Kontaktadresse des Wirtschaftsministeriums eingehen: leitentscheidung@mwike.nrw.de. Verabschiedet werden soll die Leitentscheidung im Juni 2023 durch die Landesplanungsbehörde.
Quelle: Material der Stabsstelle Presse und Kommunikation der Stadt Mönchengladbach, wovon auch das Foto stammt.

Zur Vorberichterstattung geht es hier

close

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Mönchengladbach und am ganzen Niederrhein!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.