Bombendrohung: ein Kind im Tatverdacht

Nach der Bombendrohung und Androhung weiterer Straftaten gegen die Gemeinschaftsgrund- (GGS) und Gesamtschule Hardt – zur Vorberichterstattung geht es hier – ist die Polizei bei ihren Ermittlungen einen entscheidenden Schritt weitergekommen.  Im Tatverdacht ist ein Kind.

Eine 13jährige Schülerin der Gesamtschule Hardt informierte einen Lehrer der Schule darüber, dass sie Informationen erhalten habe, die mit den Drohungen gegen die Schule zusammenhängen könnten.  Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten zu einer 12jährigen Schülerin der Gesamtschule, der Inhalte, der per eMail durch den Täter an die GGS Hardt übermittelten Drohschreiben, vorlagen. 

Beide Schülerinnen wurden zwischenzeitlich im Beisein der Erziehungsberechtigen von Ermittlern ausführlich zum Sachverhalt angehört. 

Die Polizei geht gegenwärtig nicht davon aus, dass sie an den strafbaren Drohungen gegen die Schulen beteiligt waren.  Die 12ährige gab bei ihrer Anhörung an, in Kontakt mit einem 15jährigen Jugendlichen aus dem Ausland zu stehen. Von diesem habe sie via Social Media Nachrichten erhalten, die Drohungen gegen die Gemeinschaftsgrundschule Hardt enthalten. 

Die Ermittler stellten fest, dass diese erhaltenen Nachrichten tatsächlich inhaltsgleich mit den per eMail übermittelten Drohschreiben an die GGS Hardt sind.  Dieser Junge (15) steht nun im Tatverdacht, aus dem Ausland heraus mehrere eMails mit Androhungen von Straftaten an die Gemeinschaftsgrundschule Hardt verschickt zu haben. 

Als Motivlage steht im Raum, dass diese Drohschreiben bewirkten sollten, dass der Schulbetrieb ausfällt.  Die Auswertung von Beweismitteln und die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.  Nach dem Stand der Ermittlungen war und ist keine reale Gefahrenlage gegeben.  Die Schulen werden  – wie schon zuvor angekündigt, ab Montag, 27.03.23, den normalen Schulbetrieb aufnehmen.

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