Kann man Schuld am Tod mit Geld sühnen?

Zwei Lehrerinnen hat das Landgericht Mönchengladbach am heutigen Donnerstag, dem 15. Februar, zu Geldstrafen verurteilt, weil sie fahrlässig am Tod einer Schülerin schuldig sein sollen. Die beiden Frauen, heute 34 und 6o Jahre, hatten als Lehrerin, neben anderen eine Klassenfahrt nach London unternommen, bei der die dann im Verlauf erkrankte Emily starb, nachdem sie in zwei verschiedene Krankenhäuser eingeliefert worden war, wo man die Schwere der Krankheit und vor allem ihre Ursache nicht erkannte, eine simple Kinderdiabetis und deshalb keine Mittel fand, dieses schwerwiegende Unglück zu verhindern.

Verurteilt wurden die Damen zu Geldstrafen in Höhe von ca. 20.000,- € und 7.000,- €. Um Haaresbreite wäre es nicht zum Prozess gekommen, weil die Staatsanwaltschaft zunächst davon ausging, dass keine strafzubewehrende Schuld vorläge. Zur Vorberichterstattung geht es hier.

In einer kurzfristigen Vorberichterstattung war von 70.00,- € die Rede, wir bitten das zu entschuldigen.

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