Landratswahl: Viersen geht in Berufung

Der Kreistag hat in seiner heutigen Sondersitzung die Kreisverwaltung beauftragt, beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung gegen das Urteil des  Verwaltungsgerichts Düsseldorf einzulegen. Das Gericht hatte in einem Urteil vom 28.03.22 die Wahl des Landrats im September 2020 für ungültig erklärt – zur Vorberichterstattung geht es hier.  „Ich freue mich über die Entscheidung des Kreistages, dass nun auch der Kreis Berufung einlegen wird und wir gemeinsam die Entscheidung des  Verwaltungsgerichts von der nächsten Instanz überprüfen lassen können“, erklärte Landrat Dr. Andreas Coenen. Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung wird er das Amt des  Landrates ausüben.  

Bei der mehrheitlichen Entscheidung folgte der Kreistag der Beschlussvorlage der Kreisverwaltung. Diese hatte darin um Beauftragung gebeten, Berufung einzulegen. Dies hatte sie einerseits damit begründet, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Rechtsaufassung des  Kreisausschusses widerspreche. Dieser hatte – wegen der Beschränkungen, die Corona verursachte – stellvertretend für  den Kreistag nach sorgfältiger Prüfung den Einspruch abgewiesen, den der Kreisvorstand der Partei „Die Linke“ Viersen gegen die Landratswahl einbrachte. Diese Partei hat denn letztlich das obsiegende Urteil der 1.Instanz verbuchen können.

Wie erinnerlich geht es um einen Werbeauftrag an ein Anzeigenblatt, demzufolge die Arbeit der Verwaltung in der abgelaufenen Legislaturperiode dargestellt wurde. Da der Landrat neben seinem politischen Amt Behördenchef ist und er mehrfach in dem veröffentlichten Beitrag erwähnt wurde, sah das die 1.Instanz als problematisch an und erklärte die Wahl für ungütig, wegen unerlaubter Beeinflussung.

Die Kreisverwaltung sieht ein öffentliches Interesse darin, dass diese vom Verwaltungsgericht gesetzten Maßstäbe von der höheren Instanz überprüft werden und damit Rechtssicherheit hergestellt wird. Dass das Verwaltungsgericht die Möglichkeit der Berufung zugelassen hat, wird von der Kreisverwaltung als Beleg dafür gesehen, dass es aus Sicht des Gerichts um eine Rechtsfrage geht, die über den hier vorliegenden Fall hinaus von Bedeutung sein könnte. 

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