Nach dem Leben getrachtet

Der Vorwurf: Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Vorgeworfen wir das einer Heike E. aus Kempen und verhandelt wird das vor dem Schwurgericht in Mönchengladbach ab Montag, 15.06.20, 15 Uhr in Saal 100.

Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Die Angeklagte und ihr seinerzeitiger Lebensgefährte, der Zeuge L., fuhren am Abend des 27.12.19 nach einem Besuch des Weihnachtsmarktes in Düsseldorf mit dem Auto zurück in Richtung ihrer gemeinsamen Wohnung in Kempen. Auf der Rückfahrt hätten die Angeklagte und der Zeuge eine Pause auf dem Parkplatz „Bockerter Heide“ an der A 52 eingelegt, während der es zu einem Streit gekommen sei. Dabei habe der Zeuge sich auf die Motorhaube des Autos der Angeklagten gesetzt. Diese sei dann, mit dem Zeugen auf der Haube, mit ihrem Auto auf die A 52 und von dort aus auf die A 61 Richtung Venlo gefahren. Dabei habe die Angeklagte Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h erreicht, mehrfach die Fahrbahn gewechselt und sei Schlangenlinien gefahren, um den Zeugen von der Motorhaube zu befördern. Etwa ein Kilometer hinter dem Autobahnkreuz Mönchengladbach habe der Zeuge aufgrund eines Bremsmanövers der Angeklagten den Halt verloren und sei auf die Fahrbahn gefallen. Dadurch habe er unter anderem schwere Schädelverletzungen erlitten. Die Angeklagte sei, ohne sich um den Zeugen zu kümmern, mit dem Auto davongefahren. Die Angeklagte habe bei der beschriebenen Fahrt den Tod des Zeugen jedenfalls billigend in Kauf genommen. Sie soll zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,7 Promille aufgewiesen haben.

Ein Urteil wird im September ds. Js. erwartet.

Hier geht es zu der Polizeimeldung von Dezember 2019

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