Eine junge Frau aus Viersen soll Schuld sein am Tod von Greta, ein dreijähriges Mädchen, das ihr in einer Kita in Viersen anvertraut war. Es verstarb am 05.04.20, einen Tag nach seinem Geburtstag. Vom Tod erfuhr die Öffentlichkeit allerdings erst am 22.05.20, wahrscheinlich, weil zunächst nicht deutlich war, ob jemand an ihrem Tod schuldig war. Später war die Staatsanwaltschaft sich sicher, dass es Sandra M. war, eine Kindergärtnerin, die mit der Betreuung des Kindes befasst war, die das verschuldet hat.
Diese Beschuldigung hält die Staatsanwaltschaft aufrecht. Am heutigen Dienstag (02.03.21) hielt sie im Prozess gegen Sandra M. im Schwurgerichtssaal des Amts- und Landgerichts Mönchengladbach ihr Plädoyer und forderte lebenslange Haft für diese Tat und für zwei weitere, die der jungen Frau zur Last gelegt werden, und welche im Verlauf des jetzigen Prozesses neu aufgerollt wurden, acht und drei Jahre fordert sie (hier starb niemand, Kinder kamen wohl mit Atemnot ins Krankenhaus, von der jungen Frau verursacht, so wird behauptet). Auch das wird ihr zur Last gelegt. Ursprünglich waren es drei Vorfälle in Kempen, Krefeld und Tönisvorst. Motiv unklar, eigentlich artikuliert sich nur das, was dem sprichwörtlichen Lieschen Müller einfällt: nicht befriedigte Machgelüste.
Sandra M. wurde am Dienstag, dem 19.05.20, festgenommen. Seit dem sitzt sie in Untersuchungshaft. Im Prozess, der seit Herbst vergangenen Jahres läuft, schweigt sie. Warum, ist nicht bekannt, vermutlich, weil sie sich der geballten Staatsmacht nicht gewappnet fühlt. Als am heutigen Dienstag (02.03.21) das Plädoyer des Staatsanwalts endete, brach sie in Tränen aus. In ihrem Schlusswort beteuerte die 20jährige Frau ihre Unschuld; wie sie aussieht, möchte man es ihr glauben, zierlich und zart wie sie ist.
Das ganze ist ein Indizienprozess, darauf verwiesen die Verteidiger, Herbort und Menke, die versuchten, die geballte Anklage, die auch von einer besonderen Schwere der Schuld ausgeht, in die Schranken zu weisen. Klar, wenn die Anklage recht hat, ist Sandra eine Serientäterin.
Dabei haben die Verteidiger auch ein paar Pfeile im Köcher, z.B. dass den angeblich drangsalisierten Kindern – Greta aus Viersen kam zu Tode -, der Brustkorb zugedrückt wurde, nach Meinung der Anklage, um ihnen das Atmen zu nehmen, sie sich nicht gewehrt haben, weder durch Schreien, noch durch andere Unmutsbekundungen, die dann vielleicht aufgefallen wären. Und natürlich haben die Verteidiger herausgearbeitet, dass sich der Prozess auf Indizien stützt, und dass Sandra schon im Vorfeld des Prozesses von den Medien schuldig gesprochen war.
Was nicht deutlich wurde ist, was denn sonst zum Atemstillstand geführt haben könnte. Vielleicht ist das ein Anhaltspunkt, wenn das für den am 05.03.21 zu erwartenden Urteil vor dem Schwurgericht in Mönchengladbach in die Berufung geht.
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